16.04.2019 - Damit der Springerverlag sein Verleger-Leistungsschutzrecht bekommt, hat die Bundesrepublik jetzt auch den europaweiten Uploadfiltern zugestimmt. Damit kann das EU-Urheberrecht in Kraft treten.
von Joachim Graf
In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Mitgliedsländer dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Auch die deutsche Regierung votierte mit Ja. In einer Protokollerklärung distanzierte sich die Bundesrepublik noch einmal ganz klar von Uploadfiltern: Der kritische Passus soll nur für Plattformen von marktbeherrschender Größe wie Youtube und Facebook gelten, nicht aber für Blogs, Foren, Messengerdienste und Start-ups.
Inwieweit diese abweichende Regelung EU-konform ist, was das für das Wettbewerbsrecht bedeutet und wie es Plattformen anstellen sollen, Nutzer generierte Inhalte ohne Uploadfilter zu prüfen, ist weiterhin unklar. Die Digitalbranche und die Internet-Nutzer waren monatelang gegen diese Regelung Sturm gelaufen. Die Verlags-Lobbyisten und Verwertungsgesellschaften hatten sich aber zuletzt durchgesetzt.
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