25.09.2019 - Das 'Recht auf Vergessen' gilt nicht für das globale Internet, sondern nur in der EU, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun geurteilt.
von Christina Rose
Außerhalb der EU braucht Google
die Links zu heiklen persönlichen Informationen in Suchergebnissen nicht zu unterdrücken. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden
. Demnach gilt das "Recht auf Vergessenwerden" nur innerhalb der Europäischen Union - und nicht weltweit. Laut EuGH müssen Suchmaschinenbetreiber nur Inhalte auf ihren EU-Plattformen entfernen beziehungsweise Recherchen innerhalb der EU verhindern oder erschweren.
Alexander Rabe, Geschäftsführer des Internetverbandes Eco
begrüßt das Urteil: "Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Gut, allerdings muss dabei Augenmaß bewahrt werden. Eine weltweite Durchsetzung eines Löschanspruchs von Daten kann schnell zu einem 'race to the bottom' führen. Der EuGH hat heute bestätigt, dass das sogenannte Recht auf Vergessen werden auf alle in der EU lebenden Personen angewendet werden muss und mit dieser Entscheidung das Recht nochmal konkretisiert."
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