27.07.2011 - Wohltätige Organisationen, Fundraising-Dienstleister und Kontrollorgane sind mit den aktuellen Rahmenbedingungen für Spendengewinnung nicht zufrieden. Von verschiedenen Seiten der Branche gibt es den Wunsch nach Veränderungen.
So richtig glücklich ist mit der aktuellen rechtlichen Situation in der Spendengewinnung offenbar niemand, der direkt oder indirekt mit dem Thema zu tun hat. Dieser Eindruck vermittelte sich ONEtoONE bei einer Umfrage unter Vertretern von verschiedenen Seiten der Branche.
Hans-Josef Hönig beispielsweise bemängelt die sich teilweise widersprechenden Vorgaben von unterschiedlichen Seiten. Er ist Geschäftsführer von SAZ Dialog in St. Gallen, einem bedeutenden Dienstleister der Branche. "Gemeinnützige Organisationen befinden sich im Dilemma zwischen staatlichen Vorgaben und Vorgaben von anderen Institutionen und Initiativen, die voneinander abweichen. Hier ist es meines Erachtens seitens des Gesetzgebers erforderlich, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. bestehende anzupassen", sagt Hönig. Dies betreffe beispielsweise Problemfelder wie die Erhebung von 19 Prozent Mehrwertsteuer für gemeinnützige Organisationen, die im Gegensatz zu Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt seien. "Außerdem fehlen klare Richtlinien zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit oder Regelungen, die es ermöglichen, die Fundraising-Kosten entsprechend dem Lifetime-Value zu verteilen." Offenbar wäre es im Sinne Hönigs, wenn die Aufbaukosten einer Organisation über einen längeren Zeitraum als bisher von den Organisationen abgeschrieben werden dürften.
Erstaunlich ist: Die Unzufriedenheit mit der jetzigen Lage zieht sich offenkundig durch alle Parteien der Branche: Nicht nur die Fundraiser, sondern auch Vertreter von Kontrollgremien und kritische Beobachter äußern sich dementsprechend. "Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind keinesfalls ausreichend. Positivselektionen, wie sie durch freiwillige Transparenzinitiativen entstehen, sind nicht in der Lage, schwarze Schafe abzugrenzen", sagt etwa Stefan Loipfinger. Er ist Betreiber der Website Charitywatch, auf der er vor fragwürdigen Organisationen warnt und in seinen Augen unterstützenswerte Vereine empfiehlt. "Nur eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Einnahmen und Ausgaben kann einem Spender eine echte Entscheidungshilfe geben", meint Loipfinger.
Burkhard Wilke, Geschäftsführer des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), ist mit der momentanen Kontrolle nicht zufrieden: "Wir fordern seit mehreren Jahren die Verbesserung der Sammlungsaufsicht auf Länderebene." Als Vorbild nennt Wilke "die sehr gezielte und effiziente Arbeit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier". Das DZI, eine Art "Spenden-TÜV", vergibt ein Spenden-Siegel, das von gemeinnützigen Organisationen beantragt werden kann, die sich daraufhin vom DZI prüfen lassen müssen.
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