21.06.2018 - Der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament hat für eine Richtlinie gestimmt, durch die Plattformen, auf denen etwa Nutzer Medien hochladen können, verpflichtet werden, durch Upload-Filter sicherzustellen, dass auf ihnen keine urheberrechtsverletzenden Inhalte veröffentlicht werden. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) warnt vor weitreichenden Folgen für Netzkultur und Meinungsfreiheit im Internet und appelliert an die Bundesregierung, sich gemäß ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag gegen eine solche Regelung zu stellen.
von Christina Rose
Der Entwurf der Richtlinie, über den der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament abgestimmt hat, besagt, dass Online-Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, verpflichtet werden sollen, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels eines sogenannten Upload-Filters zu unterbinden, noch bevor die Inhalte auf die Plattform hochgeladen werden.
Der BVDW sieht gesellschaftlich und wirtschaftlich weitreichende Folgen: "Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt uns schon heute die Auswirkungen einer Regulierung, die vor allem zu einer vorauseilenden Selbstzensur führt, in der ursprünglich intendierten Sache aber kaum Fortschritt bedeutet", kritisiert Geschäftsführer Marco Junk. Die Zielsetzung, eine illegale Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu unterbinden, sei nachvollziehbar - "aber nicht um jeden Preis". Hier schieße die EU-Kommission "meilenweit über das Ziel hinaus, wenn es letztlich auf Kosten von Meinungsvielfalt im Netz" gehe.
Zudem sei die technische Realität in diese Überlegungen nicht mit einbezogen worden, so die Kritik des BVDW: "Es ist unmöglich, urheberrechtsverletzende Inhalte zuverlässig und zweifelsfrei zu identifizieren." Betreibern bleibe deshalb nur die vorsorgliche Löschung, um selbst keinen Rechtsverstoß zu riskieren.
Bereits im Februar hatten sich der BVDW, weitere Wirtschaftsverbände sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem offenen Brief gemeinschaftlich gegen eine geplante europäische Upload-Filter-Regelung ausgesprochen. Inhalte würden dann gar nicht erst eingestellt - das Ende von Kreativität und Vielfalt als Grundlage vieler innovativer Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft, so die Kritik. Marco Junk: "NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) und der Vorschlag zur Richtlinie über das Urheberrecht zeigen eine bedenkliche Tendenz der Politik auf." Dabei heiße es im Entwurf zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu filtern', lehnen wir als unverhältnismäßig ab." Gesellschaft und Wirtschaft dürften von der Bundesregierung erwarten, sich für diese Überzeugung einzusetzen, so der BVDW.
Zum Hintergrund: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (komplett: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Damit sind Anbieter sozialer Netzwerke, darunter Twitter, Facebook und YouTube, verpflichtet, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren.
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