13.12.2023 - Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Unternehmen ab 250 Angestellte mussten es bereits seit dem 2. Juli 2023 umgesetzt haben. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitende tickt die Uhr. Hier ist der 17. Dezember 2023 Termin.
von Joachim Graf
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