11.06.2019 - Das Oberlandesgericht München hat eine Klage des Herstellers Ortlieb abgewiesen. Online-Händler Amazon darf Konkurrenzprodukte bei der Suche nach einer bestimmten Marke anzeigen.
von Frauke Schobelt
Online-Händler Amazon
hat einen langjährigen Rechtsstreit um die Suchfunktion auf seiner deutschen Webseite gewonnen. Wie Beck-aktuell
berichtet, darf Amazon auch die Konkurrenzprodukte anderer Marken anzeigen, wenn Internetnutzer nach dem Produkt eines bestimmten Herstellers suchen. Das Oberlandesgericht München
hat damit eine Klage des Fahrradtaschenherstellers Ortlieb
abgewiesen, wie das Gericht am 7. Juni mitteilte.
Das Unternehmen aus Heilsbronn warf Amazon die Verletzung von Marken- und Wettbewerbsrecht vor. Es wollte durchsetzen, das bei Amazon-Suchen nach Ortlieb auch ausschließlich Ortlieb-Produkte angezeigt werden, nicht etwa auch vergleichbare Erzeugnisse anderer Hersteller.
"Wir waren immer davon überzeugt, dass unsere Suchergebnisse kundenfreundlich sind und im Einklang mit europäischem und deutschem Recht stehen", erklärte ein Amazon-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. "Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, die auf das positive Urteil des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte folgt, die ebenfalls zu unseren Gunsten entschieden haben."
In der ersten Instanz 2015 vor dem Landgericht München hatte Ortlieb noch gewonnen. Anschließend war der Fall beim Bundesgerichtshof gelandet, der das Verfahren nach München zurückwies. Von Ortlieb gab es zunächst keine Reaktion auf das OLG-Urteil. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, das OLG veröffentlichte lediglich den Tenor der Entscheidung. Eine Niederlage Amazons hätte potenziell erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Online-Handel haben können.
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