31.01.2012 - Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass das private Vermieten von Wohnungen in Berlin-Mitte zulässig ist. Das Bezirksgericht hatte dies Mietern zuvor untersagt. Ein Verbot hätte auch Anbieter wie 9Flats, Airbnb und Wimdu betroffen, deren Geschäftsmodell auf der Vermittlung privater Unterkünfte beruht.
Die privaten Vermietvermittlungen können aber erstmal wieder aufatmen. Im konkreten Fall wurden elf Wohnungen in der zentral gelegengen Wilhelmstraße an Touristen vermietet, Anwohner hatten sich über Lärm beschwert. Das Bezirksgericht untersagte die private Vermietung aufgrund verschiedener "negativer Begleiterscheinungen". Es begründete seine Entscheidung damit, dass es sich um Ferienwohnungen handele, somit um einen nicht genehmigten Ferienbetrieb, wie es in einer Meldung des Verwaltungsgerichts heißt.
Jedoch wurde gegenüber dem Verwaltungsgericht nach eigener Aussage dargelegt, dass es sich nur in eingeschränkten Umfang um eine "hoteltypische Dienstleistung" handele. Daher dürfe das Bezirksgericht das private Vermieten nicht untersagen. Anbieter wie 9Flats freuen sich: "Unternehmergeist und Selbstbestimmung in den eigenen vier Wänden dürfen nicht der Lokal-Politik zum Opfer fallen", sagte 9Flats-Gründer Stephan Uhrenbacher. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nochmals Beschwerde eingelegt werden.
Das Geschäftsmodell von Anbietern wie 9Flats, Airbnb und Wimdu ist in Deutschland erst seit Kurzem populär. Im vergangenen Sommer startete Wimdu eine Gewinnspielkampagne, um bekannt zu werden. 9Flats befindet sich seit Januar dieses Jahres in der Werbeoffensive (siehe Links unten). Erst kürzlich beteiligte sich auch die Deutsche Telekom an 9Flats. (db)
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