Den wachsenden Bedarf nach Sicherheit im Web und an rechtsverbindlicher Digitalisierung hat die EU mit der eIDAS-Richtlinie 2014 EU-weit einheitlich definiert. Mit eID, Signaturen, Siegeln, Zeitstempel, Website-Authentifizierung, elektronischen Zustelldiesten sowie Bewahrungsdiensten wurde mit ihr auch Andwendungsbereiche erheblich ausgeweitet. In Deutschland löste sodann das Vertrauensdienstegesetz das vorherige Signatur-Gesetz (SigG) ab. Ob Identifizierung, Online-Archivierung, Web-Dienste oder Behördengänge - viele Angelegenheiten können daher nun rechtssicher online statt in der Amtsstube erledigt und rechtsverbindliche Vorgänge und Geschäfte online abgewickelt werden - sogar über Landesgrenzen hinaus.
So ergeben sich in vielen Bereichen mit der eIDAS Einführung enorme Potentiale.
Doch wie lässt sich die sichere Online-Identifikation gewährleisten? Was genau ist die digitale Signatur? Woran erkenne ich eine qualifizierte Signatur? Wo und wie setze ich Signaturen in der Praxis ein? Welche Anforderungen gelten? Was ist bei Einsatz und Archivierung zu beachten? Welche Standards gelten bei der digitalen Signatur und welche qualifizierte Vertrauensdienste-Anbieter gibt es für welche Vertrauensdienste?
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