19.02.2018 - Mehr als die Hälfte der deutschen Werbeunternehmen (55,9 Prozent) hat sich mit der im Mai in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) noch nicht auseinandergesetzt - oder kennt sie überhaupt nicht.
von Joachim Graf
Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage unter rund 700 Unternehmen der Informationswirtschaft ab fünf Beschäftigten, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW
durchgeführt hat. Da die deutsche Werbewirtschaft aufgrund ihrer hohen Dienstleistungsintensität besonders durch die neue Regelung betroffen sein dürfte, besteht ein hoher Nachholbedarf bei der Umsetzung der notwendigen Anpassungen. Mit der Verordnung soll zum einen der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU sichergestellt und zum anderen der freie Datenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes gewährleistet werden.
Der Anteil aller Unternehmen der Informationswirtschaft, die bereits im Dezember 2017 die vollständige Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung melden konnten, liegt bei lediglich rund fünf Prozent. Ein Viertel der Unternehmen hatte Ende vergangenen Jahres zumindest Teilaspekte der EU-Verordnung realisiert. Insgesamt knapp 70 Prozent haben jedoch entweder noch gar nicht (42,9 Prozent) oder gerade erst (25,6 Prozent) damit begonnen, die Vorgaben in die Praxis umzusetzen.
"Umso erstaunlicher ist es, dass bei vielen Unternehmen große Zuversicht herrscht, bis zum Zeitpunkt der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung noch große Teile der Verordnung umsetzen zu können", wundert sich Dr. Jörg Ohnemus, stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs "Digitale Ökonomie". Demnach gehen fast 70 Prozent der Unternehmen der Informationswirtschaft davon aus, bis Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung vollständig (36,7 Prozent) oder zumindest teilweise (31,2 Prozent) umgesetzt zu haben.
Zudem nimmt die deutsche Informationswirtschaft die Einführung der europaweiten Datenschutz-Grundverordnung hauptsächlich als organisatorische und personelle Belastung wahr. Mehr als die Hälfe der Unternehmen rechnet damit, dass durch die Einführung der Regelung sowohl höhere Kosten für die Schulung von Beschäftigten als auch ein hoher Arbeitsaufwand verkraftet werden müssen. Nur ein Bruchteil rechnet mit Wettbewerbsvorteilen für EU-Unternehmen auf internationalen Märkten (10,1 Prozent) oder dass sich die Verordnung positiv auf die eigene Geschäftsentwicklung auswirkt (5,0 Prozent).
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de