25.06.2018 - Datenschutzbehörden sind dezeit extrem ausgelastet: Die Anfragen und Beschwerden nach dem ersten Monat mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sie zum Teil an ihre Grenzen gebracht. Laut dpa erhalten die Landes-Datenschützer auch viele Nachfragen von Firmen und Bürgern zum Umgang mit den neuen Regeln, die seit dem 25. Mai greifen.
von Susanne C. Steiger
In der Telefonzentrale der Datenschützer Nordrhein-Westfalens gehen täglich rund 100 Anrufe zum Thema europäische Datenschutz-Grundverordnung ein. Ein leichter Rückgang, nachdem in den ersten Tagen rund 140 Anrufe zu bewältigen gewesen waren. Seit Anfang des Jahres sind zudem 4.700 schriftliche Eingaben angekommen - mehr als im gesamten Jahr 2017 mit rund 4.000. Darunter sind neben Beschwerden auch Auskunftsanfragen.
Auch in Hessen sei "die Zahl der Anfragen extrem hoch. Vor allem bei Firmen, Kommunen und auch bei Vereinen herrschen große Unsicherheiten", bekräftigt gegen über der dpa eine Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch.
In Berlin gingen täglich nun so viele Anfrage ein wie normalerweise in vier Wochen, hier sei vor allem der Online-Handel und Lieferdienste für Essen ein Schwerpunktthema. Die Fälle würden geprüft und die Unternehmen um Stellungnahme gebeten.
Auch in Hamburg haben sich die täglichen Kontakte verdoppelt, im ersten DSGVO-Monat waren es 460 Anfragen. Bisher seien erst rund 260 dieser Eingänge bereits ausgewertet, fast zwei Drittel seinen Beschwerden über Verstöße gegen die neue Datenschutz-Grundverordnung gewesen.
Die schleswig-holsteinische Landes-Datenschutzbeauftragte Marit Hansen nennt 400 Beschwerden im ersten Monat nach Inkrafttreten. Einige davon richteten sich gegen mehrere Verantwortliche, es gebe aber auch Sammelmeldungen von mehreren Verstößen in einer Beschwerde.
Etwas anders ehe es in Thüringen aus, hier stieg zwar die Zahl der Anfragen "auf bis zu 500 pro Tag", doch seien es nicht mehr Beschwerden sondern eher sehr viele Fragen - auch von Unternehmen - zur DSGVO.
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