(press1) - 10. Mai 2010 - LG Duisburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Pay-TV-Sender - Blamage für die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Mainzer Resisto IT GmbH hat gegen den Pay-TV-Sender Sky Deutschland beim LG Duisburg eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Das Landgericht untersagte dem Privatsender, im Rundfunk und in Telemedien Filme zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die mit "FSK 16" bzw. "FSK 18" gekennzeichnet sind, ohne dabei die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) einzuhalten.
Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist, dass Minderjährige ohne nennenswerte Schwierigkeiten die angeblich "sichere" Jugendschutz-PIN von Sky Deutschland binnen Sekunden selbst berechnen können. Entsprechende Anleitungen finden sich im Internet. Mit Hilfe der Jugendschutz-PIN können Kinder auf Sky dann Filme "ab 16" und "ab 18" sehen - zur besten Sendezeit tagsüber und ab 20 Uhr.
Besonders pikant an dem Fall: Obwohl die Vorwürfe gegen Sky Deutschland schon seit Wochen im Raum stehen, haben weder die für die Überwachung von Jugendschutz-Verstößen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) noch die für Sky direkt zuständigen Aufsichtsbehörden offenbar nichts gegen den Sender unternommen. Stattdessen heißt es auf der Webseite der KJM, dass zu den technischen Mitteln, die ein Internetanbieter oder Fernsehveranstalter für den Jugendschutz einsetzen könne, auch die Jugendschutzvorsperre von Sky Deutschland zähle, "bei der zur Freischaltung erst ein spezieller Jugendschutz-PIN eingegeben werden muss". Sky Deutschland selbst wirbt auf seiner Webseite mit den Worten: "Die hohe Akzeptanz und gute Handhabbarkeit der Vorsperre, wie sie Sky einsetzt, wurde in der Studie "Praxistest II" der Landesmedienanstalten bestätigt."
Resisto-Geschäftsführer Tobias Huch erklärte in Mainz: "Die Angelegenheit legt die Inkompetenz der KJM in Jugendschutzfragen offen. Einerseits vertritt diese verfassungswidrige Mischbehörde im Jugendschutz einzigartige Extrempositionen, beispielsweise bei der Bewertung von Altersverifikationssystemen und Jugendschutzprogrammen. Andererseits reagiert sie bei groben Jugendschutzverstößen bekannter Anbieter nicht oder zu spät und hebt auf ihrer Webseite untaugliche Systeme sogar besonders hervor. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in der aktuellen Form bewirkt rein gar nichts. Wohl auch deshalb sind auf der Webseite http://www.Zensur-in.de
schon über 34.000 Einzelpetitionen gegen die Novellierung des Staatsvertrag erstellt und an Länderparlamente verschickt worden. Staatliche Jugendschutzinstitutionen in Deutschland sollten sich insgesamt einem "Praxistest" unterziehen. Nicht möglichst radikale und realitätsferne, sondern pragmatische Lösungen sind gefragt, die auch im EU-Ausland auf Akzeptanz stoßen. Überflüssige Planstellen sollten im Interesse aller Steuerzahler gestrichen werden."
Pressekontakt:
Tobias Huch, Tel. 06131-69850-51, eMail: mailto:thuch@resisto-it.de
Titel: Beschluss LG Duisburg
Datei: pdf (59 KByte)
Quelle: RESISTO IT GmbH
Huch Medien GmbH
z.H. Tobias Huch
E-Mail: thuch@huchmedien.deTel.: +49 6131 69850-51
Fax: +49 6131 69850-55
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