(press1) - 25. März 2010 - An diesem Vormittag haben die Regierungschefs der Bundesländer auf ihrer in der Rheinland-Pfälzischen Landesvertretung in Berlin stattfindenden Konferenz für Punkt 1.1 der Tagesordnung einen Ablehnungsgrund / Vertagungsgrund vorliegen.
Die in den letzten Tagen für eine Menge Aufsehen sorgende umfangreiche Expertise des renommierten Sexualwissenschaftlers Prof. Dr. Kurt Starke "Pornografie und Jugend - Jugend und Pornografie" über die fehlende jugendgefährdende Wirkung von einfacher Pornografie auf Jugendliche wurde in gebundener Form per Kurier, sowohl nach Berlin, als auch in die jeweiligen Staatskanzleien der Bundesländer geschickt. Vorab ging die Expertise per E-Mail an alle Bundes- und Landtagsabgeordneten in Deutschland.
Die Ministerpräsidenten wurden aufgrund der nunmehr wissenschaftlichen Fakten vom Geschäftsführer der Huch Medien GmbH, Tobias Huch, dazu aufgefordert den § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ersatzlos zu streichen.
Verfassungsrechtlich sieht Huch die Ministerpräsidenten dazu verpflichtet, da der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts schon 1990 (1 BvR 402/87) seine Zweifel an der Zulässigkeit der parallel im Strafgesetzbuch (§184 Abs.1) vorhandenen Gesetzgebung hat und dem Gesetzgeber nur aufgrund fehlender wissenschaftlicher Aussagen eine so genannte "Einschätzungsprärogative" zugestanden. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber beauftragt die Schädlichkeit von einfacher Pornografie wissenschaftlich zu beweisen. Die gezielte Untätigkeit des Gesetzgebers wurde nun 20 Jahre nach der Verfassungsgerichtsentscheidung durch die Starke-Expertise und die darin enthaltenen Studien und Gutachten ausgeglichen. "Mit dieser Expertise hat der Gesetzgeber die Einschätzungsprärogative verloren und muss das Verbreitungsverbot von einfacher Pornografie aufheben", so Tobias Huch und fügt an "Ich hoffe, dass die Ministerpräsidenten vorerst den Punkt 1.1 von der Tagesordnung nehmen bis der JMStV in einer vernünftigen Form vorliegt. Auch in anderen Punkten ist der Staatsvertrag unerträglich und der Dialog mit den Betroffenen wurde bisher verweigert."
Unabhängig von dieser Forderung bereitet Huch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor, da das Bundesverfassungsgericht 2009 eine Klage in ähnlicher Sache aus für Juristen nicht nachvollziehbaren Gründen nicht zur Entscheidung annahm.
Huch Medien GmbH
z.H. Tobias Huch
E-Mail: thuch@huchmedien.deTel.: +49 6131 69850-51
Fax: +49 6131 69850-55
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