Entscheidung ohne Konsequenzen für Altersverifikationssystem "ueber18.de"
Mainz, den 17. Februar. (press1: iBOT) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute ein unter Rechtswissenschaftlern kontrovers diskutiertes Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2003 aufgehoben. Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung verwiesen die Richter den Fall an das Landgericht zurück.
Das LG Düsseldorf hatte im Januar 2003 entschieden, dass ein Altersverifikationssystem (AVS), das ausschließlich auf der Abfrage der Personalausweisnummer des Nutzers beruhte, den damals geltenden Jugendschutzbestimmungen entsprach. Dies war zum Teil auf Zustimmung, zum Teil auch auf Ablehnung gestoßen. Das Oberlandesgericht hielt in der Revisionsinstanz den Sachverhalt für weiter aufklärungsbedürftig.
Dazu erklärt die Erodata GmbH, Anbieterin des weit verbreiteten Altersverifikationssystems "ueber18.de": "In dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall geht es nicht um ueber18.de, sondern um einen Wettbewerber. Insoweit ist das Urteil für uns nicht von Bedeutung. Ueber18.de ist ein System, das nicht ausschließlich auf die Abfrage der Personalausweisnummer abstellt, sondern zusätzliche technische Schutzmaßnahmen enthält." Grundsätzlich sei es aber zu begrüßen, dass sich das Oberlandesgericht für eine fundierte Sachverhaltsermittlung einsetze. Das Mainzer Softwarehaus äußerte allerdings die Erwartung, dass das Landgericht nach der geforderten, weiteren Sachverhaltsaufklärung von seiner früheren Entscheidung nicht abweichen werde.
Huch Medien GmbH
z.H. Tobias Huch
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