BVDW: Interessen von PR-Dienstleistern und Rechteinhabern in Einklang bringen
(press1: iBOT) - Düsseldorf, 29. Juli 2004
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. setzt sich für eine Regelung ein, durch die das Erstellen elektronischer Pressespiegel nicht eingeschränkt wird. Dabei sollen jedoch auch die Rechte der Urheber ausreichend berücksichtigt werden. Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung, die Rechtmäßigkeit und die Vergütungsmodalitäten im Hinblick auf die Erstellung elektronischer Pressespiegel regelt. Als Folge gehen sowohl Rechteinhaber als auch Anbieter immer wieder den mühsamen und kostenintensiven Weg über die verschiedenen Gerichte. "Mit dem sogenannten zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzes muss auch diesem Aspekt Rechnung getragen werden" fordert Friederike Behrends (Bild.T-Online.de AG & Co. KG), Leiterin des Arbeitskreises Medienpolitik im BVDW. "Dabei darf vor allem nicht die Dienstleistungsfreiheit in den Hintergrund geraten, indem die Interessen der Rechteinhaber einseitig gestärkt werden - zu Gunsten einer Monopolisierung der Pressespiegeldienstleistungen seitens der Verlage. Hinsichtlich einer angemessenen Vergütung, durch die das Geschäftsmodell Elektronischer Pressespiegel nicht gefährdet ist, müssen sich beide Seiten zusammensetzen. Fest steht, dass Pressespiegel - egal in welcher Form - ein unerlässliches Instrument der Unternehmens-PR sind."
Wie die Untersagung des elektronischen Versands von Pressespiegeln durch das Kammergericht Berlin vom 30.04.2004 zeigt, ist auch nach der höchstrichterlichen Entscheidung "BGH (I ZR 255/00)" mit gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit elektronischer Pressespiegel zu rechnen. Insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung bestimmter Inhalte in elektronische Pressespiegel, der zulässigen technischen Formate, dem Umfang der Verbreitung redaktioneller Inhalte oder der Art und Höhe der Vergütung besteht nach wie vor keine Rechtssicherheit. "Es ist zu erwarten, dass auch künftig jede Innovation bei der Erstellung von Pressespiegeln zwischen Unternehmen und Rechteinhabern umstritten sein wird und letztlich die Gerichte beschäftigen" so Dr. Christian Dressel, ebenfalls Leiter des Arbeitskreises, weiter.
So haben die Gerichte zwar immer wieder den berechtigten Anspruch von Unternehmen und Institutionen anerkannt, sich selbst und andere relevante Personenkreise über die sie betreffenden Veröffentlichungen zu informieren. Andererseits sehen sich die medienbeobachtenden Unternehmen aktuell in der Situation, sich mit einer Vielzahl von Rechteinhabern über die Nutzung redaktioneller Inhalte einigen zu müssen. Regelungen zur Verfahrensweise und der Festlegung von Vergütungssätzen fehlen vollständig. Die bestehenden Rechtsunsicherheiten bedeuten für die betroffenen Unternehmen eine erhebliche Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit. Denn alle denkbaren Innovationen stehen zunächst unter dem Vorbehalt einer abschließenden höchstrichterlichen Entscheidung. "Dieses Wagnis behindert mögliche Investitionen oder erstickt sie gar im Keim" so Behrends weiter.
Nach Ansicht der BVDW-Experten ist daher im Zuge der Neuregelung des UrhG eine paritätisch besetzte Institution (bestehend aus Rechteinhabern (Autoren, Verlage etc.), Körperschaften und Dienstleistern) erforderlich, die einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessenlagen sicherstellt und gleichzeitig die Gerichte von diesen Auseinandersetzungen künftig weitgehend entlastet. Folgende Interessenlagen sollten dabei berücksichtigt werden:
Wir über uns:
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen.
Der BVDW steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen.
Zudem bietet der BVDW ein Expertennetzwerk, das Unternehmen und Interessierten innerhalb wie außerhalb der Branche schnell und gezielt Antworten auf konkrete Fragestellungen rund um die Lösungen der Digitalen Wirtschaft liefert.
Der BVDW bietet ein umfangreiches Service- und Informationsportfolio für seine Mitgliedsunternehmen. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Technologien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern.
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