Entwurf zum Telekommunikationsgesetz unverhältnismäßig
Düsseldorf/Berlin, 15. Januar 2004
Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. begrüßt die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich mit einem Antrag gegen den aktuellen Entwurf des Telekommunikationsgesetzes gewandt hat. Kernpunkt der Kritik ist dabei die pauschale Speicherung von Telekommunikationsdaten, die gesetzlich verankert werden soll. "Endlich finden die Einwände der Online-Wirtschaft auf politischer Ebene Gehör. Durch die Änderungspläne würden die Unternehmen mit weiteren Pflichten und Kosten belastet, ohne dass hierfür eine ausreichende Begründung vorgelegt wird" so Friederike Behrends (bild.t-online AG), Leiterin des Arbeitskreises Medienpolitik im dmmv.
Über den durchaus überraschenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion wird aktuell im Bundestag beraten. Zuletzt hatte der Bundesrat, in dem die unionsgeführten Länder die Mehrheit haben, eine sechsmonatige Vorhaltung sämtlicher Verkehrsdaten bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten gefordert. Bereits im November hatte allerdings die Internetbeauftragte der Union, Dr. Martina Krogmann, darauf hingewiesen, dass die Datenspeicherung nicht nur aus rechts- und verfassungspolitischen Gründen höchst diskussionswürdig sei, sondern in der aktuellen Fassung auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland schade.
Auch der dmmv lehnt die pauschale Speicherung von Verkehrsdaten über ein halbes Jahr ohne einen begründeten Anlass oder Verdacht gerade vor dem verfassungsmäßig verankerten Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung an. Darüber hinaus hat die SPAM-Problematik auf Seiten der Nutzer bereits jetzt zu erheblichen Vertrauensverlusten geführt. "Die Aussicht, die Nutzerdaten bei sämtlichen Online-Diensten über einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern, wird zu einem weiteren massiven Vertrauensverlust auf Seiten der Verbraucher führen" fürchtet Behrends. Hiervon betroffen sind möglicherweise Chats, News-Groups sowie der gesamte Bereich Online-Marketing. Nicht zuletzt hat sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Einführung einer derart generellen und undifferenzierten Speicherung von Verkehrsdaten ausgesprochen.
Die vorgesehene Änderung stellt jedoch nicht nur einen verfassungsrechtlich äußerst bedenklichen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen dar, sie würde die Telekommunikationsunternehmen und Anbieter von Online-Diensten auch mit erheblichen zusätzlichen Kosten belasten. "Es nicht einzusehen, warum den Unternehmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit umfangreiche Verpflichtungen auferlegt werden, ohne dass die dadurch entstehenden Kosten in irgendeiner Form ersetzt werden" so Behrends weiter. Sie zweifelt dabei nicht nur die Zweckmäßigkeit, sondern auch die Handhabbarkeit des riesigen Datenvolumens an.
Die Europäische Union hat die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bereits mehrfach angemahnt. Das vergangene Jahr hat aufgrund der ungeklärten Rechtslage auch zu einer erheblichen Verunsicherung in der Branche geführt. Nun hoffen die Unternehmen, dass die Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu keinen weiteren Beeinträchtigungen und Kosten für die Wachstumsbranche führt, sondern viel mehr Innovationen aktiv unterstützt werden, damit das von der rot-grünen Koalition ausgerufene "Jahr der Innovationen" kein Lippenbekenntnis bleibt.
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Die Pressemitteilung mit Umlauten finden Sie unter:
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