Gesundheitsreform – was auf uns ab Januar 2004 zukommt

(press1: iBOT)- krankenkassensuche.de hat die zehn wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt:

1. Keine Erstattung mehr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die von der Regierung geplante "Positivliste für Arzneimittel" entfällt vollständig.
2. Versicherungsfremde Leistungen werden vollkommen aus dem Leistungskatalog gestrichen. Das betrifft das Entbindungsgeld, das Sterbegeld und Kostenübernahmen zu künstlichen Befruchtungen.
3. Hin- und Rückfahrt zur Arztpraxis werden nicht mehr erstattet.
Wie war es vorher: Die Kosten für notwendige Fahrten zur nächstgelegenen Arztpraxis wurden bisher bei der Befreiungsregelung gemäß des §61 SGB V von den Krankenkassen zu 100% übernommen.
4. Es gibt eine Arztgebühr pro Quartal in Höhe von 10,00 EUR, Sozialhilfeempfänger zahlen 1,00 EUR.
5. Der Versandhandel für Arzneimittel wird freigegeben, damit können Patienten auch in Deutschland Arznei im Internet ordern.
6. Das Hausarzt-Verfahren wird Pflicht: Eine Überweisung vom Hausarzt bildet die Grundlage für die Weiter-/Mitbehandlung durch den Facharzt.
Was heißt das: Geht der Patient ohne Überweisung, zu einem Spezialisten, wird dieser die Erst-Behandlung u.U. nicht ablehnen. Der Patient zahlt aber in diesem Falle die Praxisgebühr des Hausarztes und die des Erst-Behandlers. Um eine Doppelt-Zahlung zu vermeiden, wird den gesetzlich Versicherten das Hausarzt-Verfahren förmlich "ans Herz gelegt".
7. Die Befreiungsregelungen für chronisch Kranke und andere gesetzlich versicherte Patienten wird beibehalten. D.h. Quittungen sammeln und eigene Belastungsgrenze ausrechnen (Belastungsgrenze = 1% bzw. 2% vom Jahresbruttoeinkommen). Überschreitet der Versicherte mit den Quittungen den zumutbaren Eigenanteil für das Kalenderjahr, erhält er den Restbetrag nach Antrag und Prüfung von seiner Krankenkasse zurückerstattet.
8. Das Mutterschaftsgeld wird zukünftig aus Steuern finanziert. Dazu erhöht die Regierung die Tabaksteuer ab 2004.
9. Zahnersatz wird ab 2005 entweder innerhalb der gesetzlichen Kasse von dem Versicherten selbst bezahlt, oder der Versicherte kann eine Zusatz-Versicherungs-Police bei Privatkassen abschließen.
10. Das Krankengeld soll ab dem Kalenderjahr 2007 durch einen Sonderbeitrag der Versicherten bezahlt werden.

Alle wichtigen Änderungen für Patienten im tabellarischen Überblick erhalten Sie kostenlos auf Anfrage.
krankenkassensuche.de ist eine der führenden unabhängigen Verbraucherseiten im Internet zum Thema Krankenkassen, die alle über 200 geöffneten gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt.

Kontakt:
http://www.krankenkassensuche.de   Frau Stefanie Müller / Herr Torsten Leidloff
Telefon: 0345/8071941
Fax: 0345/8071942
E-Mail: Stefanie.Mueller@krankenkassensuche.de   Torsten.Leidloff@krankenkassensuche.de  

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