von Gastbeitrag
Was zahlreiche User befürchteten, bestätigte sich jetzt im Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Das zwischen der EU und den USA abgeschlossene Datenschutzabkommen Safe Harbor bot alles andere als einen sicheren Hafen für die personenbezogenen Daten der Europäer. In seiner Absicht für Unternehmen eine sichere Möglichkeit zu schaffen, sensible Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem Land der EU in die USA zu übermitteln, ist das Abkommen somit gescheitert.
Laut EuGH gilt ab sofort: Personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern und Nutzern aus Staaten der Europäischen Union dürfen nicht mehr in die USA übermittelt werden. Die Begründung: Standardverträge auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtung sicherten auf dem Papier zwar die Einhaltung der europäischen Vorgaben zu, aber die Zertifikate wurden nie geprüft.
Entsprechend groß ist aktuell die Verunsicherung in vielen Unternehmen. Um Rechtssicherheit zu erhalten, müssen europäische Unternehmen bei grenzüberschreitenden Datentransfers in die USA umgehend Alternativen schaffen, etwa anhand von EU-Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules. Diese sind nach EU-Maßstäben jedoch nur begrenzt wasserdicht, weil US-Gesetze, wie etwa der Patriot Act oder der Stored Communications Act, den US-Behörden Zugriff auf jegliche Nutzerdaten erlauben. Insofern wären Unternehmen letztlich gezwungen die persönliche Einwilligung jedes einzelnen Kunden, Nutzers oder Mitarbeiters einzuholen. Andernfalls drohen Nachteile wie Bußgelder, Ruf- und Imageschäden oder Gerichtsverfahren.
Angesichts des hohen Umsatzes an personenbezogenen Daten ergeben sich gerade in den Bereichen Kundenservice und Sales potenzielle Risiken für die unterschiedlichsten Branchen. Aufgrund der Vielzahl von Dienstleisterverträgen und Unterverträgen fehlt vielerorts die Transparenz, inwieweit ein Unternehmen von dem Urteil betroffen ist. Denn häufig läuft der rechtswidrige Datentransfer über vermeintlich sichere Dritte.
Ein Unternehmen, das bei Planung und Aufbau seiner neuen IT-Infrastruktur von vornherein konsequent auf höchste Maßstäbe bei Datensicherheit und Datenschutz gesetzt hat, ist walter services
. Der erfahrene Customer Service-Anbieter speichert die Daten von Auftraggebern und deren Kunden ausschließlich im eigenen Netz, der eigenen "private Cloud" und greift allein auf eigene Server im eigenen zertifizierten Rechenzentrum in Karlsruhe zu. "Allein aufgrund des immensen Volumens an personenbezogenen Daten im Kundenservice und Sales-Bereich, hat der Schutz und die Sicherheit der Daten von Auftraggebern und Kunden bei uns schon immer höchste Priorität. Unsere hochleistungsfähige IT ist hier auf dem allerneuesten Stand. Die aktuellen Entwicklungen bestätigen sehr deutlich die Richtigkeit unseres Handelns" erläutert Dr. Benjamin Helbig, CIO der walter services group. "Unsere Auftraggeber können sich darauf verlassen, dass ihre Daten in sicheren Händen sind."
Das Management der walter services
ist sich der Bedeutung des Themas für Unternehmen bewusst und bietet daher nicht nur seinen Geschäftspartnern rechtssichere Customer Services, sondern zudem im Segment der Business Services, unter anderen mit den Data Storage Angeboten, einen "sicheren Hafen" für Kunden-, Mitarbeiter und Nutzerdaten. Helbig resümiert: "Datenschutz und Datensicherheit erhalten im Zuge dieser Entwicklungen nochmals eine ganz neue Bedeutung und Tragweite. Ab sofort gilt hier umso mehr der Grundsatz: Privacy First."
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