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Investition in digitale Vermögenswerte: Welche Herausforderungen werden an die Bilanzierung gestellt?

von Hagen Schmitt

Jedes Unternehmen ist darauf angewiesen, Investitionen zu tätigen. So hilft die Anschaffung einer neuen Maschine oder die Implementierung eines innovativen Fertigungsverfahrens dabei, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der nationalen und internationalen Konkurrenz zu stärken. In dem digitalen Zeitalter, in dem wir uns befinden, spielen überdies die digitalen Vermögenswerte eine zentrale Rolle.

Wer digitale Assets anschafft, muss diese in seiner Unternehmensbilanz ausweisen. Hierbei gibt es einige Herausforderungen zu bewältigen.

Was ist unter digitalen Vermögenswerten zu verstehen?


Die Digitalisierung in der Unternehmenswelt hat es vorgemacht. Durch automatisierte Produktionsabläufe und neuen Kommunikationswege wird in vielerlei Hinsicht der Arbeitsalltag erleichtert. Hiervon profitiert nicht nur die innerbetriebliche Unternehmensorganisation. Auf den Umsatz wirkt sich die Anwendung digitaler Prozesse ebenso erfolgreich aus. So ist das E-Mail-Marketing bei der Kundschaft längst als neue Form der Werbung angekommen.

Nun gilt es, diesen Faden weiter spinnen. Der Fokus liegt auf den Vermögenswerten, die sich digitalisieren lassen. Hierzu rechnen die folgenden betrieblich genutzten Vermögenswerte:

  • Physische Vermögenswerte
  • Kryptowährungen
  • Rechte und Lizenzen

Physische Vermögenswerte
Zu den physischen Vermögenswerten, die in einer Bilanz aufgeführt werden, gehören nicht nur die Immobilien oder die Wertpapiere des Anlagevermögens. Bodenschätze, Kunstwerke oder Edelmetalle sind für einige Unternehmen so wichtig, dass sie in der Unternehmensbilanz auftauchen. Außerdem haben diese Vermögenswerte noch etwas gemeinsam. Sie können allesamt digitalisiert werden.

Beispiel
Ein Kunsthändler weist in dem Umlaufvermögen seiner Bilanz einige Kunstgemälde auf. Um diese besser über das Internet verkaufen zu können, digitalisiert er die Bilder. Dabei wird von dem physisch vorhandenen Vermögenswert eine digitale Kopie angefertigt.

Im Fachjargon wird dieser Schritt als tokenisieren bezeichnet. Durch die Umwandlung in digitale Assets werden diese auch digital handelbar. Das Tokenisieren ist auch bei Immobilien oder bei Aktien möglich. Die Vermögenswerte können dann digital als Ganzes oder in Teilen gehandelt werden.

Kryptowährungen
Die Kryptowährungen stellen digitale Zahlungsmittel dar, die über eine Internetbank - Blockchain - gehandelt werden.

Kryptowährungen qualifizieren sich - zumindest nach dem aktuellen Stand - noch nicht als Währung im engeren Sinn. Da sich die internetaffinen Unternehmen aber immer mehr mit der digitalen Bezahlform als zukünftiges Zahlungsmittel auseinandersetzen, werden sich Bitcoins und andere Kryptowährungen in Zukunft als digitale Assets durchsetzen. Der Vorteil bei der Anschaffung ist darin zu sehen, dass Kryptowährungen bereits in digitaler Form vorliegen. Der zusätzliche Aufwand des Tokenisierens entfällt hiermit. Allerdings sollte man sich immer vor Augen führen, dass jede Kryptowährung Kursschwankungen und anderen Risiken unterliegt. Aus diesem Grund sollte bei einer Investitionsmöglichkeit stets alle Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden.

Rechte und Lizenzen
Für ein Unternehmen, das in der Unterhaltungsbranche tätig ist, spielen die Rechte an Filmen oder Musikstücken eine wichtige Rolle. Dies gilt auch für die Lizenzen an Fotos oder anderen Gütern. Sollen diese Rechte und Lizenzen veräußert werden, lässt sich der Online-Verkauf schnell organisieren. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass die Rechte und Lizenzen in digitaler Form vorliegen.

Warum ist eine Investition in digitale Vermögenswerte sinnvoll?


Wer als Unternehmenslenker oder Manager eines Konzerns die Zukunftsfähigkeit seines Betriebes sichern möchte, muss in regelmäßigen Abständen in neue Anlagengegenstände oder eine innovative Technologie investieren.

Eine solche innovative Technologie schafft man sich mit den digitalen Vermögenswerten. Physische Vermögenswerte lassen sich digitalisieren. Um die Anschaffung der anderen digitalen Assets muss das Unternehmen sich selbst kümmern. Dabei stechen die Crypto Assets - als eine besondere Form der digitalen Assets hervor.

Eine Investition in Crypto Assets lohnt sich schon deshalb, weil die Kryptowährungen ihren Stellenwert als anerkanntes digitales Zahlungsmittel und als Geldanlagealternative stetig ausbauen. Diese Aussicht lässt vermuten, dass digitale Vermögenswerte auch in Zukunft eine fundierte Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bieten. Grund genug, um jetzt mit einer strategischen Innovation zu beginnen.

Was ist bei der Bilanzierung von digitalen Vermögenswerten zu beachten?


Hinsichtlich der ersten Bewertung und der Abschreibung von digitalen Vermögenswerten ist der Gesetzgeber noch nicht zu einer abschließenden Lösung gekommen. Dies betrifft zumindest jene Vermögenswerte, die nicht eindeutig einer bestimmten Bilanzposition zugeordnet werden können. Um Kryptowährungen, Lizenzen oder andere digitale Vermögenswerte aussagekräftig in einer Bilanz auszuweisen, sind mehrere Lösungen denkbar. Hierzu gehören z. B. die Aktivierung als

  • Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
  • Vorratsvermögen
  • Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Immaterielle Vermögensgegenstände zeichnen sich dadurch aus, dass sie körperlich nicht fassbar sind. Neben den Sachanlagen und den Finanzanlagen stellen sie die dritte Unterposition des bilanziellen Anlagevermögens dar. Hierunter fallen z. B. Rechte, Patente, Lizenzen oder der Geschäftswert des Unternehmens.

Als Anlagevermögen qualifizieren sich immaterielle Vermögensgegenstände, wenn sie dauerhaft dazu dienen sollen, den Unternehmenszweck zu erreichen. Ein deutliches Indiz hierfür ist, dass vonseiten des Unternehmens keine Veräußerungsabsicht besteht.

Eine Behandlung der digitalen Assets als immaterielle Vermögensgegenstände bedeutet, dass die Vermögensgegenstände durch entgeltlichen Kauf angeschafft werden mussten. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände dürfen nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Dasselbe gilt, wenn die immateriellen Vermögenswerte unentgeltlich - z. B. durch eine Schenkung - erworben wurden.

Der Ausweis erfolgt auf der Aktivseite der Bilanz. Für die Bewertung sind zunächst die Anschaffungskosten wichtig. Soweit es sich bei den digitalen Assets um abnutzbare Gegenstände handelt, müssen sie entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften abgeschrieben werden.

Vorratsvermögen
Die Aktivseite einer Bilanz unterteilt sich in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Unter dem Umlaufvermögen werden jene Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Unternehmen nicht dauerhaft dienen sollen. Hier wird auch das Vorratsvermögen aktiviert.

Das Vorratsvermögen setzt sich aus den Vermögensgegenständen zusammen, die zum Verkauf oder zum Verbrauch bestimmt sind. Hierunter fallen z. B. die Kunstwerke eines Kunsthändlers.

Stellen die digitalen Assets eines Unternehmens Vorratsvermögen dar, müssen diese mit den Anschaffungskosten bewertet werden. Die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert richtet sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen.

Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
Die sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden als Sammelposten zusammengefasst. Hierunter bilanziert das Unternehmen z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder aus einem Beteiligungsverhältnis.

Besteht gegenüber einem anderen Unternehmen eine Forderung, die sich in Crypto Assets ausdrückt, kommt eine Bilanzierung als sonstiger Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens in Betracht. Die Bewertung erfolgt mit dem Nennbetrag. Stellt sich jedoch später heraus, dass eine Forderung uneinbringlich geworden ist, muss sie auf null Euro abgeschrieben werden. Eine zweifelhafte Forderung wird im Wert berichtigt. Dies bedeutet, dass die Forderung mit dem Betrag angesetzt wird, den das Unternehmen wahrscheinlich von dem Schuldner erhält.

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