19.11.2012 - Fast anderthalb Jahre hat es gedauert, bis der Ankündigung Taten folgten: Heute hat der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) die Gründung des Deutschen Datenschutzrats Online-Werbung (DDOW) bekannt gegeben. Die Online-Werbewirtschaft steigt damit offiziell in die Selbstregulierung ein; der DDOW soll dabei als Überwachungsgremium dienen. Die Verbraucher sollen künftig über die zentrale Website Meine-Cookies.org kontrollieren können, ob und zu welchen Themen ihnen Werbung auf Basis ihres Surf-Verhaltens ausgeliefert wird. Offen ist, ob die Werbebranche durch den Schritt politische Eingriffe mittelfristig abwenden kann.
[f1]Im Rahmen der Selbstregulierung werden Internetnutzer künftig durch ein im Werbemittel eingeblendetes Piktogramm darüber informiert, wenn dieses nutzungsbasiert ausgeliefert wurde. Das Symbol war innerhalb der vergangenen Monate schon häufig im Internet zu sehen - auch, weil die Maßnahme vom Interactive Advertising Bureau (IAB) Europe auf europäischer Ebene eingeführt wird.
Per Klick auf das Symbol werde deutlich, welche Dienstleister hinter der Datenerhebung und Nutzung stehen, teilte der ZAW mit. Auf Meine-Cookies.org können die Nutzer im Rahmen eines "Präferenzmanagers" steuern, welcher Anbieter Daten von ihnen erheben darf. Zudem ist auf der Website eine E-Mail-Adresse verlinkt, an die die Nutzer schreiben können, wenn sie sich über bestimmte Anbieter beschweren möchten.
Der DDOW soll die aus der Selbstregulierung resultierenden "Pflichten" koordinieren und umsetzen. Zum Sprecher wurde Matthias Wahl gewählt, hauptberuflich Geschäftsführer des Online-Vermarkters OMS. Er wolle Vorraussetzungen für Akzeptanz und Vertrauen schaffen, sagte Wahl. Dem DDOW steht ein "transparenter Beschwerde- und Sanktionsmechanismus" zur Verfügung, so der ZAW. Weitere Angaben machte der Verband in seiner Pressemitteilung nicht.
Der ZAW hat bereits vor mehreren Jahrzehnten ebenfalls den Deutschen Werberat eingerichtet. "Mit der Gründung des DDOW ergänzen wir das seit 40 Jahren etablierte System der Werbeselbstregulierung im ZAW um eine digitale Komponente und stellen uns so für die Zukunft noch breiter auf", so Michael Kern, Präsident des ZAW. In einem auf der ZAW-Website verfügbaren Dokument über die Zuständigkeit und das Beschwerdeverfahren bei Online-Werbung aus dem Jahr 2011 heißt es: "Die Zuständigkeit des Deutschen Werberats beschränkt sich auch im Bereich der Online-Werbung auf solche Maßnahmen kommerzieller Kommunikation, bei denen der Einwirkungsort in spürbarer Weise in Deutschland gelegen ist." Anzunehmen ist, dass jenen, die Online-Werbung betreffenden Aufgabenteil des Deutschen Werberats der DDOW übernehmen wird.
Wie beim "allgemeinen" Werberat will sich der ZAW bei der Sanktionierung von "schwarzen Schafen" offenbar auf die Form der öffentliche Rüge beschränken. Lenken die Unternehmen auf Anfrage des ZAW nicht ein, so informiert der ZAW auf seiner Internet-Seite über die von ihm ausgesprochene Rüge. "Ferner werden diese Informationen in geeigneter Form Presse, Rundfunk, Online-Medien, gegebenenfalls Betreibern von Suchmaschinen und Werbeagenturen zugeleitet", heißt es in dem Dokument. In den vergangenen vier Jahrzehnten hätten im Schnitt 96 Prozent der Firmen die durch den Werberat beanstandete Werbung vom Markt genommen.
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