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Digitale Berufe

IHK-Ausbildung Kaufleute im E-Commerce gesetzlich geregelt

18.12.2017 - Der Ausbildungsberuf für "Kaufleute im E-Commerce" ist seit 18.12.2017 gesetzlich geregelt. Ausbilden können ab August 2018 alle Betriebe, die Onlinekanäle für den Vertrieb ihrer Waren und Dienstleistungen nutzen. Es ist der erste neue kaufmännische Beruf seit mehr als 10 Jahren.

von Joachim Graf

Nicht nur Groß- und Einzelhandel steht der neue Beruf offen, sondern auch Onlinespiele-Anbietern, Reiseveranstaltern, Ticketing-Dienstleistern sowie der herstellenden Industrie steht nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt der erste Ausbildungsberuf für die digitale Wirtschaft offen.

Der neue Beruf ist in intensiver Zusammenarbeit der maßgeblichen Verbände und Sozialpartner des Handels und der Dienstleistungsindustrie in 15 Monaten von Grund auf entwickelt worden. Direkt beteiligt waren neben dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, der Bundesverband Groß- und Außenhandel, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, der Deutsche Tourismus-Verband und der Verband Internet Reisevertrieb. Die beteiligten Ministerien und Institutionen auf Bundes- und Landesebene haben die obligatorischen Prüfungen vorgenommen.Damit steht die Ausbildungverordnung und Ziele und Prüfungsanfporderungen sind klar geregelt. (iBusiness   berichtete bereits über die Rahmenbedingungen)

Nach der nun veröffentlichten Verordnung können Betriebe sich als Ausbildungsbetriebe bei ihren IHKs melden oder sich unter www.ecommerce-ausbilden.de registrieren und die geplanten Ausbildungsverhältnisse eintragen. Bis zum Sommer 2018 werden auf dieser liste basierend die Berufsschulstandorte festgelegt und die Lehrkräfte intensiv auf die neuen Lernfelder vorbereitet.

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