Anzeige
Anzeige

Google informiert bei Suchanfrage über Cookie-Speicherung

09.04.2013 - Der Web-Konzern Google hat damit begonnen, die Nutzer seiner Suchmaschine über die Speicherung von Cookies zu informieren. Das Unternehmen will damit offenbar der E-Privacy-Richtlinie der Europäischen Union entsprechen. Der Schritt erfolgt kurz nachdem die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsländer wegen der Datenschutzrichtlinie des Konzerns Sanktionen gegen Google angekündigt haben.

Wie ein Google-Sprecher gegenüber ONEtoONE bestätigte, hat das Unternehmen am Montag damit begonnen, den Nutzern der Suchmaschine oberhalb des ersten Suchergebnisses eine Infobox einzublenden. Darin heißt es: "Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen." Die Nutzer können dann auf einen "Okay"-Button klicken, worauf die Box verschwindet und auch bei künftigen Suchanfragen nicht mehr auftaucht. Ein Link führt zu "weiteren Informationen". Auf der verlinkten Seite besteht jedoch nicht die Möglichkeit, dass die Nutzer ihr Einverständnis zurückziehen und die Suchmaschine somit ohne Speicherung von Cookies nutzen können.

"Unsere oberste Priorität ist es, die Privatsphäre und Sicherheit unserer Nutzer zu schützen und ihnen einfache Kontrollmöglichkeiten über ihre Informationen zu geben", so der Sprecher gegenüber ONEtoONE. "Unser Hinweis ist einfach ein weiterer Schritt dahin."

Anzunehmen ist, dass der Digitalkonzern mit dieser Maßnahme der E-Privacy-Direktive (auch "Cookie-Richtlinie" genannt) der EU entsprechen will. Die Richtlinie war im Jahr 2009 von der EU beschlossen worden. Die im Jahr 2009 verabschiedete Richtlinie schreibt vor, dass die User in die Speicherung von Informationen auf ihrem Rechner sowie den Zugriff eingewilligt haben müssen, nachdem sie umfassend und klar darüber informiert wurden. Dabei ist unklar, ob es ausreicht, dass die Nutzer die Cookie-Speicherung über ihre Browser-Einstellungen deaktivieren können, ob jeder Online-Dienste-Betreiber eine gesonderte Einwilligung einholen muss (das so genannte Opt-in).

[f1]Die Direktive hätte bis zum Mai 2011 von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgewandelt werden müssen. In einigen Ländern ist dies geschehen, in Deutschland bis heute jedoch nicht. Die Rechtslage ist deswegen weiterhin umstritten. Laut Darstellung des deutschen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist wegen der nicht erfolgten Umsetzung die ursprüngliche Richtlinie nun geltendes Recht in Deutschland. Nach Ansicht des Bündnisses der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer seien die Vorgaben der Richtlinie eindeutig: "Die bisherige Opt-out-Lösung wird durch eine Opt-in-Lösung mit einer vorherigen umfassenden Information über die Zwecke der Verarbeitung ersetzt."

"Dass Google die Nutzer der Suchmaschine über die Speicherung von Cookies informiert und damit wohl darauf abzielt, die E-Privacy Richtlinie umzusetzen, ist zunächst einmal ein Schritt in die richtige Richtung", sagte nun der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegenüber ONEtoONE. "Die Umsetzung werden wir uns noch einmal näher anschauen. Gegenstand der Diskussion sind aber natürlich auch alle anderen Google-Dienste außerhalb der Suchmaschine."

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Markus Bückle
    Markus Bückle (econda GmbH)

    Die Herausforderungen im Datenschutz 2023 bewältigen

    Datenschutzkonforme Personalisierungs- und Analyticslösungen werden für die Zukunft immer wichtiger. Wir zeigen Dir, welche Möglichkeiten Du 2023 einsetzen musst, willst Du nicht mit der Zukunft Deines Unternehmens spielen.

    Diese Herausforderungen gibt es 2023 durch den Datenschutz:

    • Wie Personalisierung und Analysesoftware Dein Fachpersonal entlasten können.
    • Wie Du das Kostenargument bewältigst
    • Wieso 2023 der Einsatz von Google Analytics rechtlich bedenklich ist und von vielen Kunden auch schlicht abgelehnt wird.
    • Wie Du Deinen Datenbestand datenschutzkonform selbst aufbaust statt ihn an US-Anbieter zu veschenken

    Vortrag im Rahmen der Zukunftskonferenz 2023. Trends für ECommerce, Marketing und digitales Business am 07.12.22, 10:05 Uhr

Anzeige
Anzeige
Anzeige
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.versandhausberater.de