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Finanzministerium prüft 15-prozentige Quellensteuer auf Online-Werbung

19.02.2019 -

von Christina Rose

Um US-Digitalkonzerne zu besteuern, prüft das Bundesfinanzministerium einem Bericht der Wirtschaftswoche zufolge die Erhebung einer 15-prozentigen Sonderabgabe auf Onlinewerbung ausländischer Anbieter. Die Steuereinnahmen, die Konzerne wie Google oder Facebook dem Staat schulden, müsste aber zuerst der deutsche Werbetreibende vorstrecken und sie sich dann von den US-Konzernen zurückholen. Der Umweg über die deutschen Werbekunden sei notwendig, weil der deutsche Fiskus kein Zugriffsrecht auf die im Ausland sitzenden Plattformbetreiber habe.

Hintergrund ist Paragraph 50a Einkommensteuergesetz (EStG): Danach muss ein ausländisches Displaynetzwerk, das einer deutschen Firma einen Werbeplatz überlässt (etwa bei SEA), Lizenzgebühren abführen, wenn es einen Werbebanner eines deutschen Werbetreibenden ausspielt. Diese Lizenzgebühren schuldet dem deutschen Fiskus aber erst einmal derjenige, der die Leistung bezahlt - also der Werbetreibende. Offenbar plant die Regierung auf diese Weise, Großkonzerne steuerlich haftbar zu machen, die nicht dem deutschen Steuerrecht unterliegen.

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