Anzeige
Anzeige

DSGVO

Erste Geldstrafe wegen DSGVO-Verstoß ausgesprochen

23.11.2018 - Wegen eines Verstoßes gegen die nach Art. 32 DSGVO vorgeschriebene Datensicherheit hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg gegen die Chat-Community Knuddels eine Geldbuße von 20.000,- Euro verhängt. Das Bußgeld ist verhältnismäßig niedrig ausgefallen, weil sich das Unternehmen kooperativ gezeigt hatte.

von Christina Rose

Das Unternehmen hatte sich am 08. September 2018 mit einer Datenpannenmeldung an den LfDI gewandt, nachdem es bemerkt hatte, dass durch einen Hackerangriff im Juli 2018 personenbezogene Daten von circa 330.000 Nutzern, darunter Passwörter und EMail-Adressen, entwendet und Anfang September 2018 veröffentlicht worden waren.

Ihre Nutzer informierte das Unternehmen nach den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unverzüglich und umfassend über den Hackerangriff. Gegenüber dem LfDI habe das Unternehmen "in vorbildlicher Weise" sowohl Datenverarbeitungs- und Unternehmensstrukturen als auch eigene Versäumnisse offen gelegt. Hierdurch wurde dem LfDI bekannt, dass das Unternehmen die Passwörter ihrer Nutzer im Klartext, mithin unverschlüsselt und unverfremdet (ungehasht), gespeichert hatte. Diese Klartextpasswörter nutzte das Unternehmen beim Einsatz eines Passwortfilters zur Verhinderung der Übermittlung von Nutzerpasswörtern an unberechtigte Dritte mit dem Ziel, die Nutzer besser zu schützen.

Das Unternehmen setzte innerhalb weniger Wochen weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung ihrer IT-Sicherheitsarchitektur um und brachte damit die Sicherung ihrer Nutzerdaten auf den aktuellen Stand der Technik. Zudem wird das Unternehmen innerhalb der nächsten Wochen in Abstimmung mit dem LfDI zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Datensicherheit durchführen.

Durch die Speicherung der Passwörter im Klartext verstieß das Unternehmen wissentlich gegen seine Pflicht zur Gewährleistung der Datensicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 32 Abs. 1 lit a DSGVO.

Bei der Bemessung der Geldbuße wurde neben weiteren Umständen die finanzielle Gesamtbelastung für das Unternehmen berücksichtigt. Bußgelder sollen nach der DSGVO nicht nur wirksam und abschreckend, sondern auch verhältnismäßig sein. Unter Einbeziehung der aufgewendeten und avisierten Maßnahmen für IT-Sicherheit hat das Unternehmen einschließlich der Geldbuße infolge des Verstoßes einen Gesamtbetrag im sechsstelligen Euro-Bereich zu tragen.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Markus Bückle
    Markus Bückle (econda GmbH)

    Die Herausforderungen im Datenschutz 2023 bewältigen

    Datenschutzkonforme Personalisierungs- und Analyticslösungen werden für die Zukunft immer wichtiger. Wir zeigen Dir, welche Möglichkeiten Du 2023 einsetzen musst, willst Du nicht mit der Zukunft Deines Unternehmens spielen.

    Diese Herausforderungen gibt es 2023 durch den Datenschutz:

    • Wie Personalisierung und Analysesoftware Dein Fachpersonal entlasten können.
    • Wie Du das Kostenargument bewältigst
    • Wieso 2023 der Einsatz von Google Analytics rechtlich bedenklich ist und von vielen Kunden auch schlicht abgelehnt wird.
    • Wie Du Deinen Datenbestand datenschutzkonform selbst aufbaust statt ihn an US-Anbieter zu veschenken

    Vortrag im Rahmen der Zukunftskonferenz 2023. Trends für ECommerce, Marketing und digitales Business am 07.12.22, 10:05 Uhr

www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.versandhausberater.de