28.09.2015 - Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) und der Call Center Verband Deutschland (CCV) haben Definitionen zu dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Branchenkodex veröffentlicht. Die freiwillige Selbstverpflichtung gibt zentrale Vorgaben für den Einsatz von Telefonmarketing.
Der gemeinsam mit der Bundesnetzagentur entwickelte Kodex gilt seit 1. Juli verpflichtend für alle Mitglieder des CCV und des DDV-Councils Customer Service. Kern ist, Verbraucher beim Telefonmarketing vor unlauteren Geschäftspraktiken und unzumutbaren Belästigungen zu schützen.
"Wir sind mit dem Branchenkodex bei der Telefonwerbung auf die Wünsche der Kunden eingegangen. Das Instrument der Selbstregulierung schafft für die gesamte Branche eine gute Arbeitsgrundlage und Transparenz für den Verbraucher", sagt Dirk Ekelster, CCV-Vorstand Recht und Regulierung. Attikus A. Schacht, Vorsitzender des DDV-Councils Customer Services, ergänzt: "Der Begriffskatalog ist eine sinnvolle Ergänzung zum Branchenkodex und schafft weitere Klarheit für die Geschäftspraxis des Telefonmarketings. Damit gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg in die richtige Richtung - nämlich die Akzeptanz des grundsätzlich kundenfreundlichen Marketinginstruments Telefon zu stärken und Vertrauen für die Arbeitsweise der Branche zu schaffen." (ks)
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