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Daten

Bundeskartellamt und Facebook streiten über Datennutzung

07.02.2019 - Das Bundeskartellamt hat Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie z.B. WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden. Das soll laut Kartellamt nun eingeschränkt werden.

von Christina Rose

Die Entscheidung des Amtes erfasst verschiedene Datenquellen:

- Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.

- Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.
Fehlt es bei den Daten von den konzerneigenen Diensten und Drittwebsites an der Einwilligung, kann Facebook die Daten nur noch sehr stark eingeschränkt sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen. Enstsprechende Lösungsvorschläge hierfür muss Facebook erarbeiten und dem Amt vorlegen.

"Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen.Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte", begründet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Der Verbraucher soll in Zukunft verhindern können, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammelt und verwertet. Die bisherige Zusammenführung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausmaß hänge für die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. "Und Freiwilligkeit heißt, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenführung abhängig gemacht werden darf. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten", so Mundt.

Facebook ist auf dem Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend


Im Dezember 2018 hatte Facebook weltweit 1,52 Mrd. täglich und 2,32 Mrd. monatlich aktive Nutzer. Auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke ist Facebook marktbeherrschend. Hier hat Facebook mit 23 Mio. täglichen und 32 Mio. monatlichen Nutzern einen Marktanteil von über 95 Prozent bei den täglich aktiven Nutzern und von über 80 Prozent bei den monatlich aktiven Nutzern. Andreas Mundt: "Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar. Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein."

Das Bundeskartellamt hat keine Entscheidung getroffen, wie die Verarbeitung von Daten, die bei der Nutzung der originären Facebook-Website selbst anfallen, kartellrechtlich zu bewerten ist. Aufgrund der direkten Zuordnung zu dem konkreten Dienst wissen Nutzer, dass ihre Daten dort in einem bestimmten Umfang erhoben und genutzt werden. Dies ist auch wesentlicher Bestandteil eines sozialen Netzwerkes und dessen datenbasiertem Geschäftsmodell.

Viel mehr Schnittstellen zu Facebook als Nutzer wissen


Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Die private Nutzung des Netzwerks ist u.a. auch davon abhängig, dass Facebook nahezu unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt, den Facebook-Konten der Nutzer zuordnet und zu zahlreichen Datenverarbeitungsvorgängen verwendet. Drittquellen sind dabei die konzerneigenen Dienste wie z.B. Instagram oder WhatsApp aber auch Drittseiten, die mit Schnittstellen, wie z.B. dem "Like-" oder "Share-Button", versehen sind. Wenn Webseiten und Apps derartige sichtbare Schnittstellen eingebunden haben, fließen schon mit deren Aufruf bzw. Installation Daten an Facebook. Es ist also beispielsweise nicht notwendig, einen "Like-Button" zu berühren oder gar zu betätigen. Schon der Aufruf einer Seite, in der ein "Like-Button" eingebunden ist, löst den Datenfluss zu Facebook aus. Solche Schnittstellen sind millionenfach auf deutschen Webseiten und in Apps verbreitet. Aber auch wenn für den Internetnutzer gar kein Facebook-Symbol auf einer Website sichtbar ist, fließen vielfach Daten des Nutzers von einer Internetseite zu Facebook. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Homepage-Betreiber im Hintergrund den Analysedienst "Facebook Analytics" einsetzt, um damit Auswertungen über die Nutzer seiner Homepage durchzuführen.

Der IT-Branchenverband Bitkom sieht diese Entscheidung kritisch. "Einmal mehr wird der Versuch, eine große Plattform zu regulieren, vor allem negative Auswirkungen auf andere, kleinere Unternehmen, Verlage, Blogger und die Internet-Nutzer haben. So profitieren von Like-Buttons weniger die Unternehmen des Facebook-Konzerns, als vielmehr die zahlreichen Betreiber von Webseiten, die ihre Angebote mit Like-Buttons einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die heutige Entscheidung reihe sich damit ein in eine Serie zweifelhafter Maßnahmen vom NetzDG bis zu Upload-Filtern, die durchgängig auf die Großen zielen und am Ende vor allem die Kleinen treffen. Rohleder: "Es wird höchste Zeit, dass die Politik diesen Ansatz hinterfragt."

Die Kartellamtsentscheidung etabliere darüber hinaus ein nationales Datensonderrecht und verstößt damit gegen den Geist der Datenschutz-Grundverordnung, so Bitkom. Deren Ziel sei es, gleiche Datenschutzstandards für die gesamte EU zu schaffen. Die DSGVO sehe vor, dass datenschutzrechtliche Entscheidungen nicht von nationalen Wettbewerbsbehörden getroffen werden, sondern von den dafür zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, die untereinander in einem engen EU-weiten Austausch stehen.

Update: Inzwischen hat auch Facebook die Entscheidung des Kartellamtes kommentiert: "Das Bundeskartellamt unterschätzt den harten Wettbewerb, dem wir in Deutschland gegenüberstehen, missachtet die Einhaltung der DSGVO und unterminiert die Mechanismen, die das europäische Recht zur Gewährleistung kohärenter Datenschutzstandards in der gesamten EU vorsieht", heißt es.

Der Schutz personenbezogener Daten sei ein grundlegendes Recht in der EU, und jeder werde im Rahmen der DSGVO unabhängig von der Größe des beteiligten Unternehmens gleichermaßen geschützt. Im vergangenen Jahr haben Gesetzgeber und Datenschutzbeauftragte neue Sicherheitsvorkehrungen für die Informationen der Menschen getroffen, berechtigte Fragen zu den Gepflogenheiten vieler Unternehmen, einschließlich Facebook, gestellt und bei Bedarf Ermittlungen eingeleitet. "Wir unterstützen die DSDPR und nehmen unsere Verpflichtungen ernst. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes stimmt jedoch nicht mit dem deutschen Wettbewerbsrecht überein, andere Regeln festzulegen, die nur für ein Unternehmen gelten", so Yvonne Cunnane, Head of Data Protection, Facebook Ireland and Nikhil Shanbhag, Director and Associate General Counsel.

Popularität sei keine Dominanz. Das Bundeskartellamt stelle in seiner eigenen Umfrage fest, dass über 40 Prozent der Social-Media-Nutzer in Deutschland nicht einmal Facebook nutzen. In Deutschland ist der Wettbewerb hart umkämpft, doch das Bundeskartellamt halte es für irrelevant, dass die Facebook-Apps direkt mit YouTube, Snapchat, Twitter und anderen konkurrieren.

Facebook halte sich an die DSGVO und sei für den Schutz der Informationen der Menschen verantwortlich. Im Rahmen der Einhaltung der DSGVO habe Facebook die Informationen, die es den Menschen über ihre Privatsphäre zur Verfügung stelle, und die Kontrollen, die sie über ihre Informationen haben, überarbeitet. "Wir haben neue und verbesserte Datenschutzerfahrungen für alle auf Facebook eingeführt. Dazu gehört auch, dass alle auf der ganzen Welt gebeten werden, eine Auswahl zu treffen, welche Anzeigen sie sehen und mehr. In Kürze werden wir Clear History einführen, ein Tool, mit dem sie die Informationen sehen können, die wir von den Websites und Diensten erhalten, die unsere Geschäftstools verwenden, und sie von Ihrem Konto trennen. Das Bundeskartellamt hat übersehen, wie Facebook Daten tatsächlich verarbeitet und welche Schritte wir unternehmen, um die DSGVO einzuhalten."

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

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