01.02.2018 - Das Bundeskartellamt nimmt den Wettbewerb im Online-Werbemarkt unter die Lupe. Konkret geht es um die Frage, ob es eine Wettbewerbsverzerrung gibt, der Behörde scheinen Anhaltspunkte für diese Vermutung vorzuliegen. Noch in diesem Frühjahr soll daher eine Sektoruntersuchung die Marktverhältnisse genauer betrachten.
von Susanne C. Steiger
Das Bundeskartellamt will sich den Online-Werbemarkt genau ansehen. Wie es in einer Mitteilung hieß, wird sich das Amt im Zuge einer Sektoruntersuchung mit der Funktionsweise und der Bedeutung verschiedener technischer Dienste auseinandersetzen. Als Beispiele wurden "Angebote zur Sichtbarkeitsmessung, zur Datenerhebung und zur Betrugsprävention sowie von Diensten, die stärker auf der Ebene der eigentlichen Vermarktung bzw. der Beschaffung von Werbeflächen verortet sind" genannt.
Unter anderem wird das Bundeskartellamt untersuchen, ob tatsächlich, wie von einigen Marktakteuren vorgetragen, geschlossene Systeme einiger weniger großer Anbieter existieren und welche Bedeutung diesen Systemen gegebenenfalls zukommt.
Zunächst wird das Bundeskartellamt Gespräche mit verschiedenen Unternehmen aus den betroffenen Wirtschaftskreisen führen, um die einzelnen Sichtweisen auf die genannten Aspekte vertieft zu erfassen und die Untersuchungsgegenstände weiter einzugrenzen. Darauf aufbauend werden im Frühjahr 2018 erste Fragebögen an Marktteilnehmer versandt werden. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung werden in einem Abschlussbericht veröffentlicht.
Das Bundeskartellamt kann eine Sektoruntersuchung durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist. Es handelt sich dabei um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen.
Zeitgleich mit der Ankündigung hat das Amt in der Schriftenreihe "Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft" einen Beitrag zum Thema Online-Werbung veröffentlicht.
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