06.09.2018 - Der Regierungsentwurf des 'Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfa?llen beim Handel mit Waren im Internet und zur A?nderung weiterer steuerlicher Vorschriften' ist in der jetzigen Form verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh).
von Joachim Graf
Das Gutachten stellt klar, dass der Gesetzgeber selbstverständlich die Berechtigung besitzt, im Onlinehandel Vorsorge zur Sicherstellung der Umsatzbesteuerung zu treffen. Dabei darf er auch Marktplätze mit einbeziehen. Der Entwurf missachte allerdings verfassungsmäßige Grund-sätze des Steuerverfahrensrechts. Der Gesetzgeber hat sich auch nicht mit der Frage von Entschädigungsleistungen auseinandergesetzt, was aber dringend geboten wäre.
Weil vor allem chinesische Händler über Amazon sich um die Umsatzsteuer herumdrücken, wird das Gesetz auch 'Anti-Amazon-Gesetz' genannt. "Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass Wettbewerbsgleichheit besteht und alle Unternehmer die Umsatzsteuer abführen", argumentiert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. "Die Zielrichtung des Gesetzgebers, Umsatzsteuerausfälle im internationalen Marktplatzgeschäft zu verhindern, ist schon aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit absolut richtig. Aber nicht so: Es kann nicht sein, dass der Staat sich komplett aus seiner Verantwortung verabschiedet."
Statt einer "unverhältnismäßigen, weil allumfassenden" Verpflichtung zur Überwachung aller Marktplatzteilnehmer, empfiehlt der Verband die gesetzliche Festlegung und Bezifferung einer auf die eigene Plattform bezogenen Bobachtungsschwelle. Einen im Effekt vergleichbaren Schwellenwert kennt das Umsatzsteuerrecht schon, zum Beispiel fu?r Umsa?tze sogenannter Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG: grundsa?tzliche Nichterhebung der Umsatzsteuer bei Umsatz bis 17.500 Euro im vorangegangenen Jahr).
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