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Bundesgerichtshof

Axel Springer Verlag unterliegt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Angebot von Werbeblockern ist legal

19.04.2018 - Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Damit verliert der Axel-Springer-Verlag letztinstanzlich gegen den umstrittenen Adblocker-Anbieter.

von Joachim Graf

Axel Springer hatte schon in erster Instanz verloren und einen Teilsieg in der zweiten Instanz errungen. Das Angebot des Werbeblockers stellt nach Ansicht des BGH (Urteil vom 19. April 2018 - I ZR 154/16) keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar.

Die Argumentation des Gerichts stützt sich auf die umstrittene "Whitelist", mit der sich Anzeigenkunden von der Blockade durch Adblock Plus freikaufen können. "Das Geschäftsmodell der Beklagten (ABP) setzt demnach die Funktionsfähigkeit der Internetseiten der Klägerin (des Axel-Springer-Verlags) voraus", schreiben die Richter.

Die Beklagte wirke mit dem Angebot des Programms "nicht unmittelbar auf die von der Klägerin angebotenen Dienstleistungen ein", weil der Einsatz des Programms "in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer" liege. Die mittelbare Beeinträchtigung des Angebots der Klägerin sei nicht unlauter, das Programm unterlaufe keine gegen Werbeblocker gerichteten Schutzvorkehrungen des Internetangebots der Klägerin.

Dem Axel-Springer-Verlag sei "auch mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit" zumutbar, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigung zu begegnen, indem sie die ihr möglichen Abwehrmaßnahmen ergreift. Dazu gehört etwa das Aussperren von Nutzern, die nicht bereit sind, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten. Bild.de sperrt Nutzer aus, die einen Adblocker einsetzen.

Der BGH sah auch keine "aggressive geschäftliche Handlung" gemäß § 4a UWG. Es fehle an einer unzulässigen Beeinflussung der Marktteilnehmer.

Der Präsident des Deutschen Dialogmarketingverbandes DDV, Patrick Tapp, begrüßte das Urteil: "Das heutige Urteil des BGH unterstützt die Haltung des DDV, dass jeder für sich selbst entscheiden muss, ob er einen Adblocker nutzt, um Werbeinhalte im Internet auszublenden.

Dirk Maurer (IP Deutschland), stellvertretender Vorsitzender des Online-Vermarkterkreises (OVK) im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), dagegen bewertet das Urteil als "Schlag ins Gesicht der Digitalen Wirtschaft und des unabhängigen Journalismus. Es gefährdet die bewährten Geschäftsmodelle und die Vielfalt der Medienlandschaft, die Folgen sind kaum abzusehen."

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