13.04.2018 - Die Abmahnstudie des Händlerbundes zeigt auf, dass hinter den Kulissen im deutsche Online-Handel ein harter Konkurrenzkampf tobt : Fast alle befragten Händler (84 Prozent) bestätigten, dass sich der Wettbewerbsdruck innerhalb der Branche verstärkt hat. Unter ihnen erhielt beinahe jeder Dritte (28 Prozent) im letzten Jahr mindestens eine Abmahnung.
von Susanne C. Steiger
Mitbewerber auch aufgrund lapidarer rechtlicher Verstöße abzumahnen, ist im Online-Handel längst Gang und Gäbe. Seit 2015 erhöhte sich die Betroffenenzahl stetig von 20 auf 28 Prozent in 2017. Doch eine Abmahnungen, die oft mehrere tausend Euro kostet, kommt selten allein. Im letzten Jahr erhielten 13 Prozent der Befragten drei oder mehr Abmahnungen. Doppelt so viele Händler wie im Vorjahr (44 Prozent) stellten einen Anstieg der Abmahnhäufigkeit fest. Die Gründe für Abmahnungen können ein fehlerhaftes Impressum, intransparente Preisangaben oder unlautere Werbeaussagen sein.
Diese Verstöße fallen unter das Wettbewerbsrecht, welches mit 57 Prozent der häufigste Abmahngrund ist. Obwohl Abmahnungen die Gerichte entlasten sollen, indem Verstöße schnell und unkompliziert beseitigt werden, nehmen Gerichtsverhandlungen stark zu. Die Anzahl der Abmahnungen, die doch vor Gericht entschieden werden müssen, hat sich auf 20 Prozent) verdreifacht. Von 524 befragten Händlern bestätigten fast alle (84 Prozent), dass der Wettbewerbsdruck innerhalb der Branche verstärkt habe. Mitbewerber auch aufgrund lapidarer rechtlicher Verstöße abzumahnen, ist Gang und Gäbe.
Mit Blick auf die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung rechnet der Händlerbund mit einem weiteren Anstieg von Abmahnungen im Onlinehandel. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert ab Mai 2018 umfangreiche Änderungen im Umgang mit Kundendaten, die Händler rechtskonform umsetzen müssen.
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