28.06.2006 - Im Prozess der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft gegen Google hat der Suchmaschinenkonzern gewonnen. Der Verlag nahm den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Google Books zurück.
Der Fachbuchverlag, der kritisiert hatte, dass Google auch urheberrechtlich geschützte Bücher ohne die Zustimmung der Verlage einscanne, unterlag vor einer Zivilkammer des Landgerichts Hamburg. Dies berichtet das "Handelsblatt". Demnach urteilten die Richter, dass sie keine Verletzung des Urheberrechts durch Google Books erkennen können. Zudem erklärte das Gericht, es sei für die Klage nicht zuständig, da das Einscannen der Bücher in den USA erfolge. Laut Google sind Einzelverträge mit Verlagen zu zeitaufwändig. Außerdem würden den Lesern durch das Einscannen auch nicht mehr lieferbare Bücher zugänglich.
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