02.05.2018 - Umweltgerechte Entsorgung müssen ab August auch Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung und Möbel mit elektrischer Funktion nachweisen können - sie fallen unter das sogenannte ElektroG. Händler können schon jetzt jetzt ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Regelungen bei der zuständigen Behörde registrieren.
von Susanne C. Steiger
Seit 1. Mai können Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung oder Möbeln mit elektrischen Zusatzfunktionen ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register anmelden. Die Registrierung des Sortiments ist notwendig, da ab dem 15. August 2018 der so genannte offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft tritt. Damit müssen Produkte wie elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Kleidungsstücke vor dem Verkaufsstart registriert werden, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Technik gewährleistet ist.
Wer bis zum Stichtag seine Produkte nicht registriert hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern. Darauf weist der Branchenverband Bitkom hin und rät zu zügigem Handeln, da der Anmeldeprozess bis zu drei Monate dauern kann. Bei nicht korrekt ausgefüllten Anträgen kann sich der Prozess um einige Wochen verlängern.
Mit folgenden Tipps können betroffene Händler starten:
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
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