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Reality Check: Amazons 1-Click für alle Online-Händler?

07.09.2017 - Nach 20 Jahren läuft in den USA am 11. September das 1-Click-Patent von Amazon aus. Das Verfahren erlaubt den Online-Einkauf mit nur einem einzigen Mausklick. Das Patent mit der Nummer 5.960.411 war immer umstritten und galt als Musterbeispiel für triviale Software-Patente. Was bedeutet das Ende des gewerblichen Schutzanspruchs für deutsche Online-Shop-Händler - und welche Vor- und Nachteile bringt der Einsatz der Lösung? Johannes Sutter, SIX Payment Services, macht den Reality Check.

von Verena Jugel

Johannes Sutter, SIX Payment Services (Bild: Bild: Syda Productions / Fotolia.com)
Johannes Sutter, SIX Payment Services

Check 1: Das Patent läuft weltweit ausAmazon-Chef Jeff Bezos reichte das Patent für den Online-Kauf mit einem Klick zusammen mit drei Kollegen am 12. September 1997 beim US-Patentamt ein. Der Schutzanspruch läuft nun zum 11. September fristgerecht in den USA aus. Immer wieder wurde das Patent kritisiert und Einspruch gegen das Schutzrecht eingelegt, da Kritiker die Funktion als so trivial bezeichneten, dass dafür gar kein Patent erteilt werden dürfte. Dennoch wurde in den USA Amazon für das Patent Recht gegeben, so dass deutsche Online-Shops sich nun durch den Wegfall auf Veränderungen im Wettbewerbsumfeld gefasst machen sollten.

Check 2: Außer Amazon hat bisher niemand die 1-Click-Funktion eingesetztDas Patent zu besitzen bedeutete, dass andere Unternehmen bisher eine Lizenzgebühr an Amazon gezahlt haben, um die Technik zu nutzen. Der US-Online-Buchhändler Barnes & Nobles war dazu nicht bereit, daraufhin wurde ihm 2002 untersagt, den Kauf von Produkten durch einen Klick zu ermöglichen. Das Unternehmen musste daraufhin einen Zwischenschritt in seinen Bestell- und Bezahlvorgang einbauen. Apple hingegen lizensierte das 1-Click-Patent, um die Funktion im AppStore verwenden zu können. Wieviel Apple für die Lizenz zahlte, ist nicht bekannt. Im Jahr 2000 äußerte sich der mittlerweile verstorben Apple-Chef Steve Jobs wie folgt über Technologie: "Die Lizenzierung von Amazon.com's 1-Click-Patent und Schutzmarke werden es uns erlauben, unseren Kunden eine noch einfachere und schnellere Online-Kauf-Erfahrung anzubieten." Es ist nicht bekannt, ob neben Apple noch weitere Unternehmen Lizenzgebühren an Amazon zahlten.

Check 3: Der Ablauf wirkt sich positiv auf den deutschen E-Commerce ausLesley Paone, einer der Gründer der US-amerikanischen E-Commerce-Plattform Thirty Bees, spricht in seinem Blogpost von ein einschneidendes Erlebnis: "Die E-Commerce-Welt wird sich für immer verändern". Mit dem Ablauf des Patents wird sich der virtuelle Gang zur Kasse in vielen Online-Shops von US-Händlern deutlich einfacher gestalten. Es ist daher zu erwarten, dass viele US-Anbieter schon sehr bald 1-Click Bezahlmethoden anbieten werden - und das sicherlich auch ihren Kunden in Europa, insofern sie international tätig sind. Daher sollten spätestens jetzt auch deutsche Anbieter reagieren, um technologisch nicht gegenüber diesen Wettbewerbern ins Hintertreffen zu geraten. Gerade in Hinblick auf das nahende Weihnachtsgeschäft sollten sie sich darum bemühen, den 1-Click-Kauf in ihren Shop zu integrieren. Hilfreich für eine schnelle wie voll-integrierte Umsetzung erweisen sich dabei Partner, die entsprechende Tokens bereits anbieten.

Fazit: Schnelle, bequeme Bezahlmethoden sind ein Must-HaveLangwierige Check-out-Prozesse können bei Kunden zu Kaufabbrüchen führen. Die 1-Klick-Technologie speichert Kundeninformationen mit Hilfe von Cookies, so dass diese bei der nächsten Bestellung nicht erneut gespeichert, sondern automatisch genutzt werden können. Das vereinfacht den Vorgang. Während einige deutsche Händler eine solche Lösung bereits im Einsatz haben, sollte sich alle anderen spätestens jetzt Gedanken machen, ob sie die Technologie nicht auch bald einsetzen wollen.

Zu beachten ist, dass Amazon weiterhin das Markenschutzrecht auf den Namen "1-Click" hat, vergleichbare Abläufe also einen anderen Namen tragen müssen. "Weiter", "Bestellen" sowie "Bestellung abgeben" sind in Deutschland jedoch aufgrund der fehlenden Eindeutigkeit nicht zulässig, "kostenpflichtig bestellen" hingegen beispielsweise erlaubt. Wer dies berücksichtigt, dem muss vor dem wachsenden 1-Click Angebot von Online-Shops aus den USA nicht bange sein.

[k]Der Autor Johannes Sutter ist Head E-Commerce Sales bei SIX Payment Services.[/k]

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