11.12.2013 - Der Online-Handel mit Lebensmittel befindet sich vor einer schwierigen Phase, denn eine neue Vorschrift könnte den Markt unter Druck setzen. Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) 1169/2011 sollen falsche und unvollständige Produktinformationen künftig sanktioniert werden. Die geforderten Informationen bereitzustellen ist eine Herausforderung für die Food-Retailer, erhöht aber auch die Transparenz für die Verbraucher, sagen die Online-Händler und Dienstleister, mit denen ONEtoONE gesprochen hat.
[f1]Die neue LMIV tritt am 13. Dezember 2014 in Kraft. Gemäß der neuen Vorschrift müssen Lebensmittelunternehmer (sowohl die Hersteller als auch die Händler) ab Ende kommenden Jahres gewährleisten, dass dem Verbraucher vor dem Kauf Pflichtangaben wie beispielsweise Zutatenliste, Füllmenge, Allergene, rechtliche Bezeichnung des Lebensmittels und Nährwertdeklaration zur Verfügung stehen. Wer dem nicht nachkommt, "riskiert kostenintensive Abmahnungen sowie Klagen von Verbraucherschutzorganisationen", sagt Thomas Radziwill, COO beim Produktdatendienstleister Smart Data One (ein Tochterunternehmen von GS1 Germany). Radziwill sieht die Branche nach eigener Aussage in einer kritischen Phase. "Die Herausforderung für die Unternehmen liegt in der großen Datenmenge, die in nur einem Jahr in ihrer Struktur, Vollständigkeit und Qualität aufbereitet werden muss", sagt Radziwill und ergänzt: "Die Zeit, die bleibt, um die Daten elektronisch, standardisiert und gesetzeskonform bereitzustellen, ist sehr knapp."
Jens Drubel ist Vorsitzender des Bundesverbands Lebensmittel-Onlinehandel sowie des Arbeitskreises E-Food des Bundesverbands des Deutschen Versandhandel. Beide Gremien kümmern sich um die Belange der Food-Retailer und sollen auch eine Plattform für den Austausch untereinander bieten. Drubel ist außerdem Geschäftsführer des Online-Shops Allyouneed.com.
[hl]Fehlende Unterstützung durch die Industrie[/hl][f2]Drubel sieht die Branche ebenfalls vor Herausforderungen gestellt. "Viele Themen zur neuen Verordnung sind noch ungeklärt, beispielsweise die Frage, wie Rezepturveränderungen abgebildet werden sollen, oder wer bei falschen Informationen haftet." Außerdem kritisiert er die fehlende Unterstützung bei der Bereitstellung der Daten seitens der Industrie. Diese seien in der Pflicht, die geforderten Produktinformationen zentral in einer Datenbank bereitzustellen.
Trotz dieser Unklarheiten sieht Drubel in der neuen EU-Verordnung auch eine Chance für die Händler, denn diese erhöhe die Transparenz für die Kunden. Hier könne der Online-Handel seine Vorteile gegenüber dem Stationärladen ausspielen. Der Verbraucher erhalte durch die Informationen zahlreiche Selektionsmöglichkeiten und könnte so gezielt bestimmte Produkte auswählen beispielsweise ohne Allergene oder vegane Lebensmittel.
Auch Thomas Radziwill sieht in der LMIV Vorteile für den Handel. Durch die Informationen hätten Online-Händler "deutlich bessere Chancen, ihre Produkte zu verkaufen", denn mit den Pflichten die LMIV betreffend würden auch Möglichkeiten einhergehen wie der transparente Vergleich der Lebensmittel oder die intelligente Suche nach bestimmten Produkten im Online-Shop. Händler dürften die LMIV nicht als Last, sondern als Chance begreifen.
[hl]Die neuen Anforderungen erhöhen den qualitativen Standard[/hl]Auch Benjamin Brüser, Geschäftsführer Diehl & Brüser Handelskonzepte und Betreiber des Online-Shops Emmas-enkel.de, begrüßt die LMIV. "Die neuen Anforderungen stellen einen Mehrwert für den Kunden dar und helfen, den qualitativen Standard zu erhöhen." Damit könnten gegebenenfalls auch skeptische Verbraucher vom Online-Einkauf überzeugt werden, hofft Brüser.
"Die Standardisierung bringt unseren Kunden zukünftig die Sicherheit, alle wichtigen und vom Gesetzgeber geforderten Produktinformationen einfach und schnell zu erhalten", sagt Karsten Schaal, Geschäftsführer von Food.de. Gemeinsam mit dem Technologieanbieter GS1 erarbeitet das Unternehmen derzeit Standards zur Lebensmittelkennzeichnung in Online-Shops, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. (smü)
[k]Dieser Artikel erschien zurvor in ONEtoONE Ausgabe 12/13.
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