26.04.2018 - Die EU-Kommission hat über eine neue Verordnung über grenzüberschreitende Paketdienste abgestimmt. Diese wird voraussichtlich noch im Mai in Kraft treten.
von Joachim Graf
Laut Angaben der Europäischen Kommission kostet der Versand ins Ausland bisher drei- bis fünfmal so viel wie der im Inland. Dies hielte vor allem kleinere Händler davon ab, mehr in andere Staaten zu verkaufen. Um den Binnenmarkt weiter anzukurbeln, will die EU Verbrauchern mit einer neuen Verordnung in Zukunft einen einfacheren Vergleich von Inlandstarifen mit Tarifen für grenzüberschreitende Zustellung anbieten.
Die wichtigsten Elemente der neuen Verordnung im Überblick:
1. Paketdienstleister müssen ihre Preise für Auslandssendungen künftig offenlegen. Die Preise sollen dann für Verbraucher und Händler auf einer offiziellen Website veröffentlicht werden.
2. Alle Anbieter von Paketdiensten sollten der nationalen Regulierungsbehörde des Mitgliedstaates, in dem sie niedergelassen sind, mitteilen:
- die Eigenschaften und eine detaillierte Beschreibung der von ihnen angebotenen Paketdienste;
- ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Paketdienste.
3. Bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres müssen sie einreichen:
- den Jahresumsatz im Paketdienst, aufgeteilt nach inländischen, ein- und ausgehenden grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten;
- die Zahl der Personen, die an der Erbringung von Paketzustelldiensten beteiligt sind, einschließlich Aufschlüsselung der Zahl der Personen nach Beschäftigungsstatus;
- die Namen ihrer Subunternehmer;
- soweit verfügbar, jede öffentlich zugängliche Preisliste, die am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres für Paketdienste gilt.
Ausgenommen sind Paketdienstleister mit weniger als 50 Mitarbeitern, die in einem Land tätig sind.
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