Anzeige
Anzeige

Urteil

Google-Urteil: Unternehmen dürfen sich der EMail-Kommunikation nicht verweigern

27.04.2018 - Im Streit über die Erreichbarkeit per E-Mail hat Google eine weitere gerichtliche Niederlage einstecken müssen. Wie jetzt bekannt wurde hat das Berliner Kammergericht eine Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt, wonach Google über eine im Impressum seiner Website angegebenen EMail-Adressse tatsächlich erreichbar sein muss und nicht in automatisierten E-Mails antworten darf.

von Joachim Graf

Unternehmen müssen laut Telemediengesetzes (TMG Par. 5) online Angaben machen, "die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post". Wer jedoch an die bei Google angegebene Adresse support-de@google.com schickt, erhält hingegen die Antwort: "Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können." Stattdessen werden die Nutzer auf die Google-Hilfeseiten verwiesen.

Das Kammergericht schloss sich der Auffassung der klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) an, dass diese Praxis gegen geltendes Recht verstößt und sich Unternehmen - unabhängig von der Sinnhaftigkeit eines Verfahrens - nicht einfach über das Gesetz hinwegsetzen dürften.

Das Urteil (Aktenzeichen 23 U 124/14) ist noch nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das Gericht Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Ingo Hofmann
    Ingo Hofmann (Ibexa GmbH)
    Bild: Sebastian Henne
    Sebastian Henne (elbformat content solutions GmbH)

    Digital Experience im B2B Sales Prozess - Die Zukunft der Customer Journey

    Sie erfahren:

    • Wie die Integration von Website, Portal, Shop, Dealroom und CRM die B2B Customer Journey wirklich verändert
    • Wie Sie sicherstellen, dass Ihre Digitale Marke alle Aufgaben erfüllt, die für sämtliche Digitalen Interaktionspunkte nötig sind
    • Wie Sie Ihre Agentur und Ihre IT-Abteilung briefen müssen, damit Technik, Marketing und Vertrieb nahtlos zusammenspielen

    Vortrag im Rahmen der Zukunftskonferenz 2023. Trends für ECommerce, Marketing und digitales Business am 06.12.22, 10:05 Uhr

Anzeige
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.versandhausberater.de