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Google ändert Praxis beim "Recht auf Vergessenwerden"

28.01.2016 - Der Internet-Konzern wird künftig gelöschte Inhalte nicht nur in einem, sondern in allen europäischen Ländern unzugänglich machen. Vorher konnten auf Nachfrage von Betroffenen gelöschte Inhalte von anderen Länderdomains aus noch gefunden werden.

Nach Berichten der spanischen Nachrichtenagentur Efe sowie der französischen Zeitung Le Monde werden unter das "Recht auf Vergessenwerden" fallende Inhalte jedoch weiterhin nicht generell gelöscht. In Zukunft wird die Suchmaschine Google über die IP-Adresse des Nutzers dessen Herkunftsland bestimmen und über die Sichtbarkeit von gesperrten Inhalten entscheiden. So sollen die gesperrten Informationen für alle europäischen Internetnutzer unsichtbar sein. Außerhalb Europas werden diese Inhalte also noch zu finden sein.



Das "Recht auf Vergessenwerden" beruht auf der Richtlinie 95/46/EG der EU-Kommission und war in einem Gerichtsurteil von 2014 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt worden. Google rechtfertigte seine an das Urteil aufbauende Praxis, nur in einzelnen Ländern Inhalte zu löschen, damit, dass beispielsweise in einem Land wie Frankreich nur drei Prozent der Internet-User über ausländische Google-Domains Suchanfragen starten würden. (sg)

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