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Gesetzesänderung

EU-Verbraucherrechte-Richtlinie: Neue Regeln für Retouren

31.07.2013 - Der Bundestag hat am 14. Juni ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem regelt, wer im Online-Handel künftig Rücksendekosten zu tragen hat. Mit diesem Schritt setzt die Bundesregierung eine Verbraucherrechte-Richtlinie der EU in nationales Recht um. Das Gesetz soll am 13. Juni 2014 in Kraft treten und sieht vor, dass Käufer nach einem Widerruf die Kosten für die Retoure übernehmen müssen.

Die neue Regelung gilt unabhängig vom Wert der Ware. Voraussetzung ist, dass der Händler den Verbraucher von dieser Pflicht zuvor unterrichtet hat. Der Unternehmer kann sich jedoch auch bereit erklären, die Rücksendekosten zu übernehmen, so das Bundesministerium der Justiz (BMJ).

[f2]Zurzeit hat der Kunde beim Online-Kauf grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht und kann in dieser Zeit die bestellten Produkte prüfen. Sollte dieser die Ware zurückschicken und somit von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, können Unternehmen grundsätzlich die Rücksendekosten vom Kunden verlangen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Wert der Ware weniger als 40 Euro beträgt (40-Euro-Klausel). Viele große Händler übernehmen die Kosten jedoch unabhängig vom Warenwert. Das verursacht ihnen enorme Kosten. Laut aktuellen Zahlen des Bundesverbands der Kurier-Express-Post-Dienste (BDKEP) übersteigen die Retouren mittlerweile den Anteil des Privatversands.

Im Zuge der Neuregelung, die vorsieht, die Kosten auf die Kunden zu übertragen, werden die Online-Händler entlastet. Shop-Betreiber vor allem in Branchen mit hoher Retourenquote können somit Geld sparen. So planen mehr als die Hälfte der Online-Händler (57 Prozent), die Retourenkosten nicht für ihre Kunden zu übernehmen. Dies ergab eine Umfrage des Online-Gütesiegels Trusted Shops unter mehr als 250 Online-Händlern in Deutschland vom Mai dieses Jahres. Laut Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, wiegen sich viele Online-Händler mit diesem Vorhaben jedoch in einer Scheinsicherheit, denn die Interneteinkäufer würden mehrheitlich planen, ihr Einkaufsverhalten zu ändern, wenn die Neuregelung in Kraft tritt. Dies gelte vor allem für die weibliche Kundschaft.
[hl]Wettbewerbsfaktor Retouren wird größer[/hl]Jede dritte Online-Käuferin (37 Prozent) plane, nur noch in Online-Shops einzukaufen, die ihr die Retourenkosten erstatte. Mehr als 55 Prozent wollen nicht mehr in ihrem Lieblings-Online-Shop einkaufen, wenn sie die Rücksendekosten selbst übernehmen müssen, wie eine Umfrage von TND Emnid im Auftrag von Trusted Shops aufzeigt. "Die Retourenkosten werden ein noch größerer Wettbewerbsfaktor werden", sagt Föhlisch und geht davon aus, dass gerade kleinere Shops spitz kalkulieren müssen. Große Versender würden wie bisher auch die Retourenregelungen im Sinne der Verbraucher gestalten, so Föhlisch.

[f1]Für Online-Käufer schaffe die europaweite Vereinheitlichung der Retourenregelung laut Trusted Shops mehr Sicherheit und fördere das Cross Border Shopping. Auch für die Händler bringe diese Harmonisierung auf europäischer Ebene Vorteile, so der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH). "Im Hinblick auf das immer stärker zunehmende Cross-Border-Geschäft sind einheitliche Regelungen für die Händler und Verbraucher von großer Relevanz", sagt Christin Schmidt, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes, gegenüber ONEtoONE. Wie viele Händler letztlich von der Neuregelung der Rücksendekosten Gebrauch machen, bleibe abzuwarten. Aus Gesprächen des BVH mit unterschiedlichen Anbietern werde jedoch deutlich, dass es kein einheitliches Meinungsbild hierzu gebe.

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