19.04.2016 - Das EU-Parlament hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verabschiedet, über die mehr als vier Jahre lang verhandelt worden war. Die Rechte der Verbraucher werden darin gestärkt, so die Bewertung der Verbraucherzentrale Bundesverband. Nach einer Übergangsfrist soll die neue Regelung das bestehende Datenschutzrecht voraussichtlich im Mai 2018 ablösen.
"Das Ja zur EU-Datenschutzverordnung ist eine gute Nachricht für Verbraucher und Unternehmen. Endlich gelten europaweit einheitliche und zeitgemäße Spielregeln beim Datenschutz", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Die EU-Datenschutzverordnung ist unmittelbar anwendbares Recht. Sie löst ab ihrem Inkrafttreten die Datenschutzrichtlinie von 1995 und darauf basierende nationale Regelungen ab.
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