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DSGVO

EU-DSGVO: Diese Vorteile bieten Online-Händlern die neuen Datenschutzregeln

26.04.2018 - Ab dem 25. Mai gilt die DSGVO. Wer bis dahin seinen Shop nicht an die neuen Regeln angepasst hat, muss im schlimmsten Fall mit Millionenstrafen rechnen. Doch trotz aller Aufregung birgt die DSGVO auch Vorteile.

von Joachim Graf

Der Arbeitsaufwand für die neue DSGVO ist immens: Verarbeitungsverzeichnis erstellen, Datenschutzerklärung anpassen, Verträge mit Dienstleistern prüfen und vieles mehr steht derzeit an. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch eine Reihe positiver Aspekte, die die neuen Regeln mit sich bringen.

Wir alle sind Verbraucher.

Oberstes Ziel der DSGVO ist es, Verbrauchern mehr Transparenz und Schutz in Hinblick auf deren persönliche Daten zu bieten. Auch Händler sind selbst als Käufer im Internet unterwegs und profitieren von einer hohen Datensicherheit.

Sicherheit schafft Vertrauen.

Der Online-Handel wächst stetig, im Jahr 2017 betrug die Steigerung knapp elf Prozent. Trotzdem ist immer Luft nach oben. Mehr Sicherheit bei persönlichen Daten mag insbesondere ältere Kunden doch noch überzeugen, im Internet einzukaufen.

Mit seriösem Auftreten punkten.


Das Thema DSGVO ist derzeit in aller Munde und auch Verbraucher bekommen mit, dass der Datenschutz ab dem 25. Mai eine größere Rolle spielt. Generell kann der Umgang mit persönlichen Daten aus Kundensicht gar nicht streng genug sein. Das bietet Ihnen als Händler die Chance, sich in Hinblick auf den Umgang mit persönlichen Daten als besonders seriös und kundenfreundlich zu präsentieren.

Gastbestellungen können die Konversion erhöhen.


Die neuen Regelungen verpflichten Händler, Gastbestellungen zuzulassen. Sicherlich ein umstrittener Punkt, denn für die Kundenbindung eignet sich das Kundenkonto besser. Verbraucher möchten aber häufig gerade in unbekannten Shops erstmal nur schnell und unverbindlich eine Bestellung aufgeben können. Deshalb eröffnet Ihnen die Option der Gastbestellung unter Umständen neue Kundenkreise. Außerdem lieben Online-Shopper generell die Wahlfreiheit. Gibt es einen Button, um ein Kundenkonto anzulegen, und einen für die Gastbestellung, haben Verbraucher das Gefühl, frei in Ihrer Entscheidung zu sein.

Sparsame Datenerhebung ermöglicht schnelle Bestellungen.

Hier gilt Ähnliches wie bei der Gastbestellung: Verbraucher möchten schnell und einfach bestellen, anstatt erst noch lange Formulare auszufüllen. Die von der DSGVO geforderte sparsame Datenerhebung spielt Ihnen als Shopbetreiber in die Hände. Vielleicht entgehen Ihnen damit Daten, die Sie zu Marketingzwecken einsetzen können, auf der anderen Seite gewinnen Sie Kunden, die Ihnen den unkomplizierten Einkauf danken.

Datenschutzrechtlicher Frühjahrsputz.

Ja, die DSGVO bedeutet zunächst Arbeit. Sie bietet Ihnen jedoch auch die Gelegenheit, Ihr eigenes Wissen in Bezug auf Datenschutz wieder auf den aktuellsten Stand zu bringen und Ihren Online-Shop auf breiter Basis sowohl an die neuen Regelungen anzupassen als auch vor Abmahnungen zu schützen.

Die DSGVO wird kommen, daran ist nichts zu ändern. Nutzen Sie die Gelegenheit, um gegenüber Ihren Kunden mit dem Thema Datenschutz zu glänzen. Was zu tun ist listet diese Checkliste:

  • Erstellen oder aktualisieren Sie Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Online-Händler müssen den Behörden das Verzeichnis mit aktuellen Daten auf Nachfrage zur Verfügung stellen können.
  • Finden Sie heraus, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, und führen Sie diese gegebenenfalls durch: Die Abschätzung ist vor der Datenverarbeitung nur notwendig, wenn ein potenzielles Risiko für Rechte und Freiheiten Ihrer Kunden besteht. Das trifft auf die meisten Online-Händler nicht zu, doch um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Punkt für Ihr Unternehmen abklären.
  • Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an: Für die meisten Online-Shops wird die Datenschutzerklärung durch die neuen Regelungen umfangreicher, da die DSGVO die Transparenz zum Umgang mit Daten für Seitenbesucher erhöht.
  • Führen Sie einen Reaktionsplan für Datenpannen ein: Ein Reaktionsplan hilft Ihnen, im Fall der Fälle, Datenpannen wie vorgeschrieben innerhalb von 72 Stunden den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden.
  • Aktualisieren Sie Ihre Prozesse zur Wahrung der Betroffenenrechte: Die DSGVO stärkt die Rechte von "Betroffenen", also Ihren Kunden, deren Daten Sie als Händler verarbeiten. So können Kunden beispielsweise eine Bestellhistorie in einem maschinenlesbaren Format einfordern. Das mag in der Praxis nicht oft vorkommen, dennoch sollten Sie sich auf derartige Anfragen technisch und organisatorisch vorbereiten.
  • Prüfen Sie Ihre Verträge mit Dienstleistern: Ob Serverhosting, Newsletter oder Tracking, als Online-Händler arbeiten Sie zumeist mit Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten erheben. Dafür bedarf es Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, die den Anforderungen der DSGVO genügen.
  • Erstellen Sie ein Formular für Auskunftsersuchen: Da Sie als Händler Ihren Kunden grundsätzlich alle gespeicherten Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen, empfiehlt es sich, ein Formular dafür bereitzustellen, das Kunden bei Ihnen einreichen können, wenn sie zum Beispiel Daten löschen lassen möchten oder eine Auskunft wünschen, welche Daten gespeichert worden sind.

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