Anzeige
Anzeige

Erfolg für Onlinehändler

Keine Abmahnungen mehr für 'Black Friday' - Markenlöschung erfolgreich

05.04.2018 - Weil "Black Friday" als Wortmarke eingetragen war, waren deutsche Online-Händler seit Jahren abmahngefährdet. Das ist nun vorbei. Das Deutsche Patent- und Markenamt will die Marke für den ECommerce-Event nun offenbar löschen.

von Joachim Graf

Die Eintragung der Wortmarke "Black Friday" sei mangels Unterscheidungskraft zu löschen, hat nun offenbar das DPMA   entschieden. Mehrere Kanzleien reklamieren den Erfolg für sich. Hintergrund: Das DPMA hatte insgesamt 15 Verfahren zu einer Entscheidung zusammengefasst. So setzte beispielsweise Arqis Rechtsanwälte   (München) die Löschungsklage für die Kosmetikhändlerin Grassinger GmbH durch, die Berliner Anwaltskanzlei HK2   die im Auftrag der , Betreiberin der Schnäppchenplattform MyDealz.de   .

Die Super Union Holdings Ltd.   ist Inhaberin der am 20. Dezember 2013 eingetragenen deutschen Wortmarke Black Friday   . Die Wortmarke ist u.a. für verschiedene Formen der Werbung markenrechtlich umfangreich geschützt. Ab Oktober 2016 informierte die Black Friday GmbH auf ihrer Webseite darüber, Lizenznehmerin der Super Union Holdings Ltd. zu sein. Aufgrund ihrer Markeneintragung war die Super Union Holdings Ltd. berechtigt, Verwender des Begriffs "Black Friday" in der Werbung abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Zuletzt haben mehrere Gerichte gegen den Markenschutz entschieden.

Der Begriff 'Black Friday' bezeichnet den Freitag nach Thanksgiving, der von Onlinehändlern dazu genutzt wird, mit Rabatten, Sonderangeboten und Geschenken zu werben. Die Bezeichnung beschreibt ein Shopping-Event und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Unternehmen, so dass niemand berechtigt sein sollte, diesen Begriff für Werbung zu monopolisieren, wie Kritiker monieren.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Markeninhaberin hat die Möglichkeit gegen den Löschungsbeschluss im Wege der Beschwerde vorzugehen.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Michael Sahlender
    Michael Sahlender (Mirakl)
    Webinar am 28.02.23, 11:00 Uhr

    Best Practices: Selbst Marktplatz werden - Von Douglas, Home24, Conrad Electronic lernen

    Wie der Sprung zum eigenen Marktplatz gelingt und welche Schritte Sie für den Launch eines eigenen Marktplatzes berücksichtigen müssen, zeigt Ihnen dieses Webinar anhand von Best Practices erfahrener Unternehmen.

www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.versandhausberater.de