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Effie-Prüfung: Manipulationsvorwürfe nicht bestätigt

24.03.2016 - Die nachträgliche Nominierung von Jung von Matt als beteiligte Agentur des Astra-Cases, die auch zu einem Effie in Gold in der Kategorie "Evergreen" führen würde, war "zu keinem Zeitpunkt wirksam", so das Ergebnis der nun veröffentlichten Effie-Untersuchung. Die Verleihung des GWA Effie in Gold an Philipp und Keuntje sei trotz Fehlern in der Einreichung unanfechtbar.

"Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig, es gibt keinerlei Interpretationsspielraum", sagt Thomas Eickhoff, der die Untersuchung des Falles im GWA-Vorstand verantwortet. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Oppenhoff & Partner, deren Untersuchung sich auf die Rechtmäßigkeit der Preisvergabe im Astra-Case sowie des Einreichungs- und Jurierungsprozesses fokussierte, stellten als verbindlichen rechtlichen Rahmen zunächst die Regelungen des § 661 BGB und die vom GWA erlassenen, als "Bedienungsanleitung" bezeichneten Teilnahmebedingungen des Effie fest. Dabei ist laut GWA insbesondere die in den Teilnahmebedingungen festgeschriebene Verbindlichkeit der Jury-Entscheidung und das ausdrückliche Verbot einer Nachnominierung entscheidend.

Die Preisvergabe obliege allein der Jury. Deren Entscheidung sei - auch für die Jury selbst - bindend und könne nur in Ausnahmefällen korrigiert werden. Die Verleihung des Effie an den Einreicher des Astra-Cases Philipp und Keuntje sei somit - trotz Fehler in der Einreichung - gültig. Philipp und Keuntje hätten nicht berücksichtigt, dass der Kunde im ersten Jahr des Kampagnenzeitraums bei Jung von Matt betreut wurde und zudem Kampagnenmotive aus diesem Jahr bei der Einreichung verwendet. Daraufhin war Jung von Matt als Miteinreicher nachnominiert worden. Dieser Schritt sei aus den genannten juristischen Gründen zu keiner Zeit wirksam gewesen. Jung von Matt würde der Effie nicht aberkannt werden, sie hatten nie einen erhalten.

Sonstige öffentlich geäußerte Vorwürfe, insbesondere dass Beteiligte Unterlagen absichtlich manipuliert und gefälscht hätten, hätten sich nach der Prüfung der Rechtsanwälte nicht bestätigt, so der Agenturverband GWA. Bei der Veränderung der Finalisten-Liste ließen sich "keine Anhaltspunkte für ein absichtsvolles, planvolles Vorgehen zum Verheimlichen von Handlungen feststellen", heißt es in dem Oppenhoff-Gutachten.

Der GWA will aus dem Fall Konsequenzen ziehen. Der gesamte Einreichungs- und Jurierungsprozess und insbesondere das zugehörige Reglement, dem es an einigen Stellen an Eindeutigkeit und Vollständigkeit mangele, würden nun mit juristischer Begleitung einer grundlegenden Überprüfung unterzogen. (db)

[k]Update: Jung von Matt äußerte sich heute ebenfalls zu der Prüfung. Man begrüße es, dass nun Rechtssicherheit vorliege und dass damit die Vorwürfe von Frank-Michael Schmidt gegen den Jury-Vorsitzenden Thomas Strerath hinsichtlich Amtsmissbrauch, Täuschung, Bedrohung und Dokumentenmanipulation keine Bestätigung fanden beziehungsweise ausgeschlossen wurden. Die sich daraus ergebenden möglichen juristischen Schritte gegen Frank-Michael Schmidt wolle man nicht wahrnehmen.[/k]

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