27.07.2018 - Verbraucher sind informierter, als es manchem Unternehmen lieb sein mag. Von den in der Grundverordnung festgeschriebenen Rechten kennt ein überwiegender Anteil der Befragten die Option, seine Daten von Unternehmen löschen lassen zu dürfen (54,9 Prozent).
von Susanne C. Steiger
60,4 Prozent haben bereits ihre Datenschutz-Rechte in Anspruch genommen oder ziehen dies zumindest in Erwägung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Softwareherstellers SAS in Zusammenarbeit mit dem Umfrageinstitut 3GEM nach Inkraftreten der DSGVO.
Umso wichtiger ist daher die Frage, ob Unternehmen bereits in der Lage sind, die neuen Anforderungen vollständig zu erfüllen. Einige Antworten lassen sich möglicherweise aus der von SAS zu Beginn des Jahres 2018 weltweit durchgeführten Befragung von Unternehmen zum Stand ihrer DSGVO-Compliance schließen. So empfanden es Unternehmen noch vor wenigen Monaten als größte Herausforderung, sämtliche Quellen aufzuspüren, in denen Personendaten abgelegt sind. Hier wird das latente Dilemma deutlich. Denn die aktuelle Verbraucherbefragung hat ergeben, dass jeder Zweite (50,6 Prozent) um sein Recht weiß, gespeicherte Daten einsehen zu dürfen. Inwieweit dieses Delta nun den Unternehmen zum Verhängnis werden kann, wird sich zeigen. Noch zu Beginn dieses Jahres zumindest waren 93 Prozent der globalen Unternehmen nach eigener Aussage nicht vollständig richtlinienkonform. Immerhin zeigten sich 53 Prozent der europäischen Unternehmen zuversichtlich, die Deadline zu schaffen. Doch Zuversicht ist etwas anderes als Sicherheit. Schlimmer noch: Sie gaben sogar an, schlichtweg Wissenslücken in Sachen DSGVO-Compliance zu haben.
Das starke Bewusstsein der Verbraucher bezüglich ihrer Rechte birgt also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie diese Rechte auch anwenden werden. Vor allem, weil sich jetzt gezeigt hat, dass Verbraucher nach dem Fall Facebook/Cambridge Analytica viel sensibler geworden sind. Bei der aktuellen Verbraucherbefragung hat über die Hälfte (52,8 Prozent) angegeben, dass sie jetzt stärker darauf achtet, welche persönlichen Daten sie Unternehmen zur Verfügung stellt. Und insgesamt zeigen die Befragten sehr wenig Toleranz bei Verfehlungen von Unternehmen bei der Verwendung ihrer persönlichen Daten. Wenn Daten an Dritte weitergegeben werden oder Verbraucher unerwünschte E-Mails bekommen, will jeweils über die Hälfte der Befragten auf ihr Recht auf Löschen beharren (54,8 beziehungsweise 56,3 Prozent). Es gibt jedoch eine Chance, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen. Bei immerhin knapp 40 Prozent hilft die Zusage der Firmen, die Daten würden in Zukunft regelkonform behandelt.
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