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Dmexco-Streit: Muche und Schneider wollen 8 Millionen Euro von der Koelnmesse

09.07.2018 - Für die Koelnmesse könnte der Rausschmiss von Frank Schneider und Christian Muche nun ein teures Nachspiel haben: Die Dmexco-Macher fordern acht Millionen Euro, nachdem deren fristlose Kündigung laut Oberlandesgericht Köln unwirksam ist.

von Christina Rose

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Koelnmesse und den Dmexco-Machern Christian Muche und Frank Schneider gibt es nun eine rechtskräftige Entscheidung: Das Oberlandesgericht Köln hat seinen Hinweisbeschluss vom Mai bestätigt - und in allen Punkten zu Gunsten der KDME-Geschäftsführer entschieden. Das OLG folgt damit abschließend dem Landgericht Köln, das bereits die Berufungsklage der Koelnmesse als "offensichtlich unbegründet" bewertet hatte. Die Vorwürfe der Koelnmesse, Christian Muche und Frank Schneider hätten der Dmexco gegen vertragliche Bestimmungen Konkurrenz gemacht, seien damit widerlegt. Das Urteil ist rechtskräftig und kann von der Koelnmesse nicht mehr angefochten werden.

Die überraschende Kündigung der beiden dmexco-Macher im November 2017 ist mangels Kündigungsgrund daher unwirksam und der Vertrag zwischen der Koelnmesse und KDME hat weiterhin bis zum 30.09.2018 Bestand. Aufgrund der sich daraus ergebenden ausstehenden Honorarzahlungen sowie einer Gewinnbeteiligung für das Jahr 2018 und der Entschädigung für ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot hat KDME eine Klage mit einer Forderung in Höhe von acht Millionen Euro gegen die Koelnmesse eingereicht.

Die Gerichte haben auch die Auffassung zur Reichweite des derzeitigen vertraglichen Wettbewerbsverbotes bestätigt, das der KDME und ihren Geschäftsführern ab sofort sämtliche Tätigkeiten, u.a. auch von Konkurrenzveranstaltungen außerhalb der EU, uneingeschränkt ermöglicht. Darüber hinaus sind ihnen wie bisher Beratungsleistungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen, die nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur Dmexco stehen, also keine Ausstellermessen sind, auch innerhalb der EU erlaubt.

"Natürlich freut uns, dass mit diesem finalen Urteil ein Schlusspunkt unter diesen, aus unserer Sicht völlig unnötigen Rechtsstreit gesetzt wurde. Wir hoffen nunmehr auf die Einsicht der Koelnmesse, in ihrem eigenen Interesse um weitere Schadenbegrenzung bemüht zu sein und ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen - also uns die rechtlich zustehenden Honorar-Zahlungen und Gewinnbeteiligung für 2018 sowie die fällige Entschädigung zügig und ohne weitere öffentlichkeitswirksame Rechtsstreitigkeiten zu leisten", so Muche und Schneider.

Anfang November 2017 hatte die Kölnmesse für Außenstehende völlig überraschend per öffentlicher Erklärung die Zusammenarbeit mit den beiden Dmexco-Erfinder Christian Muche und Frank Schneider und deren Beratungsgesellschaft KDME - KM Digital Marketing Events GmbH beendet. Zudem hatte die Messegesellschaft eine einstweilige Verfügung gegen Muche und Schneider beantragt, die ihnen untersagen sollte, Veranstaltungen auf dem Gebiet des digitalen Marketings zu organisieren.

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