02.08.2018 - Das Justizministerium hat angekündigt, so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf zu Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorzulegen. Besonders kleinere Online-Shops seien selbst bei geringfügigen Fehlern mit hohen Kosten konfrontiert. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt die Initiative der Bundesregierung.
von Susanne C. Steiger
Lobenswert sei, dass der Gesetzentwurf auch solche Abmahnungen berücksichtigen wird, die sich auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beziehen. Eine Anfang Juli veröffentlichte Mitgliederumfrage des BVDW zeigt, dass fünf Prozent der Unternehmen der digitalen Wirtschaft bereits entsprechende Abmahnungen, die sich auf die DSGVO stützen, erhalten haben und mehr als jedes vierte Unternehmen (28 Prozent) mit solchen rechnet.
"Durch die teilweise in sich widersprüchlichen Regelungen in der DSGVO stehen Unternehmen ohnehin vor der großen Herausforderung, ihre Datenverarbeitungen gesetzeskonform anzupassen. Fast jedes zweite unserer Unternehmen hat ihre digitalen Aktivitäten wegen der aus der DSGVO resultierenden Unsicherheit eingeschränkt.", lautet die Stellungnahme von Thomas Duhr (IP Deutschland) zum aktuellen Stand.
Der durch die Bundesregierung angekündigte Gesetzesentwurf soll den Missbrauch des Abmahnrechts vor allem im Bereich von Online-Shops verhindern.
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