Anzeige
Anzeige

Onlinehandel

'Bald verfügbar' ist keine akzeptable Lieferfrist

13.07.2018 - Die Angabe 'Bald Verfügbar" im Onlineshop ist laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Münchenist nicht ausreichend. In seinem Urteil vom 17.Mai diesen Jahres (OLG München AZ 6 U 3815/17), bestätigt das Oberlandesgericht das in der Vorinstanz am Landgericht München (LG München I AZ 33 O 20488/16) gefällte Urteil.

von Susanne C. Steiger

Nachdem Media Markt i m August 2016 im Onlineshop das Smartphone "Samsung Galaxy S6" für 499 Euro zum Kauf angeboten hatte und während des Bestellvorgangs der Hinweis "der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!" erschien, hatte die Verbraucherzentrale NRW dagegen geklagt.

Die Angabe, das Smartphone sei "bald verfügbar" hielt das Oberlandesgericht für unzulässig. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die gesetzlichen Informationspflichten gem. § 312d Abs.1 S.1 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs.1 S.1 Nr.7 EGBGB nicht eingehalten wurden. Bei Online-Bestellungen müssen Verbraucher Informationen über den Termin erhalten, bis zu dem der Unternehmer die Ware liefern muss. Bei der Angabe "bald" hätten Kunden zwar die Vorstellung, dass die Lieferung des Artikels in naher Zukunft versprochen wird. Einen Termin oder Lieferzeitraum könnten Kunden dagegen nicht bestimmen. Die Informationspflichten seien auch nicht deswegen zu lockern, weil eine bestimmte Zielgruppe von Verbraucher noch nicht vorrätige Ware gegebenenfalls schon vorab bestellen will. Nach dem Oberlandesgericht können Unternehmen diesem Bedürfnis entsprechen, indem sie Reservierungsmöglichkeiten bieten oder das Konto der Verbraucher erst belasten, wenn die Ware auch tatsächlich geliefert wird.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Julia Deptala
    Franz Peter Altemeier (Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.)

    Rechtliche Herausforderungen beim KI-Einsatz

    Wer haftet, wenn der KI-Algorithmus einen Fehler macht? Was müssen Verantwortliche für KI-Projekte jetzt wissen? Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt, wie Compliance-Anforderungen frühzeitig erkannt und Haftungsrisiken sowie Bußgelder vermieden werden können.

    Vortrag im Rahmen der Daten & KI 2023. Virtuelle Kongressmesse über Customer Experience mit datengestütztem Marketing und Vertrieb am 06.06.23, 11:50 Uhr

www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.versandhausberater.de